Antrag der AfD-Ratsfraktion: Sachstandsbericht zu den Coesfelder und Unnaer Listen: Welche Erkenntnisse liegen der Kommunalen Ausländerbehörde über mögliche Fälle in Gelsenkirchen vor und wie werden Sicherheitsrisiken vor der Gewährung eines Bleiberechts ausgeschlossen?
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat mit der Vorlage 25-30/01696 einen Antrag gestellt, der einen Sachstandsbericht der Verwaltung zu den sogenannten Coesfelder und Unnaer Listen fordert. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz und soll in dessen Sitzung am 22. September 2026 behandelt werden.
Gegenstand der Anfrage ist die Klärung, welche Erkenntnisse der Kommunalen Ausländerbehörde über mögliche Fälle in Gelsenkirchen vorliegen, die auf diesen Listen geführt werden. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie viele Personen aus dem Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde auf den genannten Listen stehen und welchen aufenthaltsrechtlichen Status diese zum Zeitpunkt der Aufnahme hatten. Zudem wird nach der Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen der Zentralen Ausländerbehörden Coesfeld und Unna zur Identitätsklärung sowie zur Rückführung gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt des Antrags liegt auf der Prüfung von Sicherheitsrisiken. Die Fraktion möchte wissen, wie viele der gelisteten Personen strafrechtliche oder staatschutzrelevante Erkenntnisse sowie Hinweise auf Verbindungen zur Organisierten Kriminalität aufweisen. Es wird nach den Verfahren gefragt, mit denen die Behörde vor der Gewährung eines Bleiberechts Sicherheitsprüfungen bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz durchführt und wie ein systematischer Abgleich mit Sicherheitsdatenbeständen sichergestellt wird. Zudem wird nach der Anzahl der Personen gefragt, die seit dem 1. Januar 2020 trotz bestehender Ausreisepflicht in ein Bleiberechtsprogramm aufgenommen wurden und nachträglich sicherheitsrelevante Auffälligkeiten zeigten.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026ohne Abstimmung
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