Ersatzwahl von Mitgliedern der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Emscher-Lippe
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gelsenkirchen soll über die Ersatzwahl eines Mitglieds für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Emscher-Lippe entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage regelt die Neubesetzung eines Sitzes für die laufende Wahlperiode 2025/2030.
Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines bisherigen Mitglieds aus dem Gremium. Das entsprechende Mitglied, ein Stadtverordneter, ist am 1. Juli 2026 verstorben. Gemäß § 50 Absatz 4 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist der Rat verpflichtet, beim vorzeitigen Ausscheiden einer Person ein Nachfolgemitglied für die restliche Dauer der Wahlperiode mit einfacher Mehrheit zu wählen.
Die Stadt Gelsenkirchen ist als Mitglied im Zweckverband des Studieninstituts für kommunale Verwaltung Emscher-Lippe vertreten. Die Entscheidung über die Entsendung des neuen Mitglieds in die Verbandsversammlung steht auf der Tagesordnung der Ratssitzung am 8. Oktober 2026. Mit der Beschlussfassung wird die personelle Besetzung der Vertretung im Zweckverband für den verbleibenden Zeitraum der aktuellen Wahlperiode sichergestellt. Finanzielle Belastungen oder Auswirkungen auf die Klimabilanz werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026abgelehnt
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