Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen hier: Ausweitung bzw. Einrichtung einer Tempo 30 Zone auf der Mechtenbergstraße
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wurde ein Antrag auf die Ausweitung bzw. Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Mechtenbergstraße in Gelsenkirchen-Rotthausen eingereicht. Der Antragsteller bittet darum, die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung so anzupassen, dass auf der gesamten Mechtenbergstraße dauerhaft eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt.
Zur Begründung des Anliegens wird auf die Nutzung der Straße durch verschiedene Verkehrsteilnehmer, darunter Fußgänger, Kinder und Radfahrer, sowie auf die Notwendigkeit der Erhöhung der Verkehrssicherheit verwiesen. Es wird angeführt, dass die aktuelle Regelung, die eine Tempo-50-Zone sowie eine zeitlich begrenzte Beschränkung auf 30 km/h im Bereich einer Schule vorsieht, dem Schutzbedürfnis der Anwohner nicht vollumfänglich gerecht werde. Zudem wird auf die Lärmbelastung und Vibrationen durch den Lkw-Verkehr sowie auf eine Nutzung der Straße als Beschleunigungszone im Bereich der Brücke „Am Dahlbusch“ nach 21 Uhr hingewiesen.
Dem Antrag liegt eine Unterschriftenliste beigefügt, die von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet wurde. Der Antragsteller fordert eine Prüfung des Anliegens durch die zuständigen politischen Gremien sowie eine schriftliche Information über den weiteren Verfahrensablauf und die abschließende Entscheidung. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme in der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd vorgesehen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 1531532
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ Anlage Petition Mechtenbergstraße
Beratungsfolge
- 03.11.2026zur Kenntnis genommen
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