Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hier: Eingabe des Herrn Joscha Jesse vom 20.07.2026 „Ausweitung bzw. Einrichtung einer Tempo 30 Zone auf der Mechtenbergstraße“
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 25-30/01761 wird die Entscheidung behandelt, einer Anregung zur Einrichtung bzw. Ausweitung einer Tempo-30-Zone in der Mechtenbergstraße nicht zu folgen. Die Grundlage für diesen Vorschlag ist eine Eingabe vom 20. Juli 2026.
Die Verwaltung begründet die Ablehnung damit, dass die Mechtenbergstraße Teil des Vorbehaltsnetzes der Stadt Gelsenkirchen ist. Dieses Netz dient der Sicherstellung eines leistungsfähigen Verkehrsnetzes für den öffentlichen Personennahverkehr sowie den Wirtschaftsverkehr, weshalb dort keine Tempo-30-Zonen angeordnet werden dürfen. Zur Sicherung der Schulwege zwischen Am Graffweg und Am Dahlbusch besteht bereits ein zeitlich beschränktes Streckenvorbot von 30 km/h, welches durch den Verkehrsüberwachungsdienst kontrolliert wird. Zudem wurden im Bereich der Schulen absolute Haltverbote sowie Parkverbote vor Bushaltestellen und privaten Stellplätzen festgesetzt, um die Sichtverhältnisse zu gewährleisten. Eine Abfrage bei der zuständigen Polizeibehörde ergab keine Unfalllage in diesem Bereich.
Hinsichtlich der Lärmsituation wurde festgestellt, dass die erforderlichen Schwellenwerte für eine dauerhafte Geschwindigkeitsreduzierung nicht durchgehend überschritten werden. Auch für die Einrichtung einer Messstelle zur Überwachung des fließenden Verkehrs fehlt die Voraussetzung einer Gefahrenstelle. Eine durchgeführte Verkehrsdatenerfassung auf der Straße Am Dahlbusch zeigte keine überdurchschnittlich häufigen Geschwindigkeitsverstöße auf, die eine Einstufung als Gefahrenstelle rechtfertigen würden. Aus diesen Gründen können derzeit keine weiteren Maßnahmen veranlasst werden.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026einstimmig zugestimmt
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