Anpassung der Richtlinie für die Vergabe von Fördermitteln aus dem Quartiersfonds für die Programmgebiete der Stadterneuerung in der Stadt Gelsenkirchen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25-30/01803 sieht eine Anpassung der Richtlinie für die Vergabe von Fördermitteln aus dem Quartiersfonds in den Stadterneuerungsgebieten Gelsenkirchens vor. Geplant ist eine Aufgliederung der bisherigen Regelungen in eine förderrechtliche Richtlinie sowie eine Geschäftsordnung. Zudem soll eine stadtweite Gültigkeit der Regelungen eingeführt werden.
Im Rahmen der Neuregelung wird die Mitgliederzahl der Gebietsbeiräte auf 16 stimmberechtigte Personen sowie deren Stellvertretungen reduziert. Die politische Vertretung in diesen Gremien soll durch die Bezirksvertretungen, den Rat der Stadt und den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration erfolgen. Dabei wird die Anzahl der Mitglieder aus der Bezirksvertretung und aus dem Rat der Stadt von jeweils drei auf zwei Personen verringert. Der Wahlturnus für Bürger und Akteure soll von zwei auf drei Jahre verlängert werden, wobei das Zufallsprinzip zur Besetzung von zwei Sitzen eingeführt wird. Eine vollständige Neubesetzung der Gremien nach diesen neuen Richtlinien ist erst nach der Kommunalwahl im Jahr 2030 vorgesehen.
Die maximale Fördersumme pro Projekt wird einheitlich auf 5.000 Euro festgelegt, was mit der Erhöhung der jährlichen Mittel auf 10 Euro pro Einwohner einhergeht. Eine Entscheidung über die Vorlage ist im Rat der Stadt für den 10.12.2026 vorgesehen. Aus der Vorlage geht hervor, dass keine finanziellen Belastungen oder Klimarelevanz entstehen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ Anlage 1 - Richtlinie
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ Anlage 2 - Geschäftsordnung
Beratungsfolge
- 11.11.2026anstehend
- 05.11.2026mehrheitlich zugestimmt
- 04.11.2026einstimmig zugestimmt
- 03.11.2026einstimmig zugestimmt
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