Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der SitzungErgebnis: einstimmig zugestimmt
- 1Bürgerschaftliche InitativenErgebnis: zur Kenntnis genommen
- 2Anträge gem. § 7 der GeschäftsordnungErgebnis: zur Kenntnis genommen
- 2.1Antrag der WIN Fraktion - Modul "Antimuslimischer Rassismus" des Gesamtstädtischen Handlungskonzepts gegen Rechtsextremismus und RassismusZur Vorlage · 25-30/01916 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion WIN hat für die Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 5. November 2026 einen Antrag gestellt, ein neues Modul gegen antimuslimischen Rassismus in das bestehende städtische Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus zu integrieren. Hintergrund des Antrags sind rassistische und rechtsextreme Schmierereien, die im September 2026 an einer Moschee sowie an weiteren Orten im Stadtgebiet festgestellt wurden.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung ein eigenständiges Modul erarbeitet, das eine Begriffsbestimmung, eine Problemanalyse der Lage in Gelsenkirchen, eine Bestandsaufnahme lokaler Ressourcen sowie Handlungsempfehlungen für Schulen, Kitas, Kulturstätten, Behörden und die Stadtgesellschaft umfasst. Als fachliche Grundlage sollen die Empfehlungen der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) sowie Berichte zur Muslimfeindlichkeit dienen.
Die Koordination der Erarbeitung soll durch die städtische Fachstelle für Demokratie und politische Bildung erfolgen. In den Prozess sollen unter anderem muslimische Gemeinden, Migrantenselbstorganisationen, die Polizei und staatliche Stellen einbezogen werden. Die Finanzierung soll vorrangig über Landesmittel erfolgen, wobei die Verwaltung eine Schätzung des Personal- und Sachbedarfs vorlegen soll. Ein Zwischenbericht ist bis zum 31. März 2027, die Fertigstellung des Konzepts bis zum 30. September 2027 vorgesehen. Zudem wird die Einbeziehung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien in die Beratungsfolge beantragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|Handlungskonzept Antisemitismus Stadt GE|20260622 claim lagebild amr 2025 sperrfrist 24.6 11.30uhr web-2 (3)
Beratungsfolge
- 05.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · vertagt
Ergebnis: vertagt - 2.2Antrag der Vertreter:innen der Fraktionen von B´90/DIE GRÜNEN, SPD und CDU - Vorstellung der Initiative „Ort des Respekts“Zur Vorlage · 25-30/01918 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und CDU haben für die Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 5. November 2026 einen Antrag auf Aufnahme eines neuen Tagesordnungspunktes gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die Vorstellung der Initiative „Ort des Respekts“.
Die Initiative, die vom Geschichtskreis Hassel/Bergmannsglück ausgeht, widmet sich der Erinnerung an die Bergleute aus verschiedenen Ländern sowie deren Familien, die das Ruhrgebiet über einen Zeitraum von bis zu 200 Jahren geprägt haben. Im Rahmen der bisherigen Aktivitäten wurden bereits Erzählcafés durchgeführt. Die Initiatorinnen haben das Projekt bereits dem Referat 47 sowie weiteren Akteuren, darunter dem Stadtteilbüro Hassel.Westerholt.Bertlich und dem Förderverein Bergbauhistorischer Stätten Ruhrrevier e. V., vorgestellt.
Mit dem Antrag wird die Einladung eines Vertreters der Ideenorte GbR zur Sitzung des Ausschusses am 14. Januar 2027 angestrebt. Ziel der Vorstellung im Gremium ist es, die Initiative weiteren Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zugänglich zu machen und das Projekt in der Stadtgesellschaft zu verbreiten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 3Entsendung von Mitgliedern des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration in die Gebietsbeiräte Bochumer Straße, Neustadt und RotthausenZur Vorlage · 25-30/01804 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration soll Mitglieder in die Gebietsbeiräte Bochumer Straße, Neustadt und Rotthausen entsenden. Ziel dieser Maßnahme ist es, aufgrund der Integrationsbedarfe in den Stadterneuerungsgebieten der Stadt Gelsenkirchen eine stimmberechtigte Mitwirkung aus dem Ausschuss in den jeweiligen Beiräten zu gewährleisten. Eine entsprechende Besetzung ist für den Gebietsbeirat Schalke-Nord bereits erfolgt.
Die Vorlage sieht vor, jeweils ein stimmberechtigtes Mitglied sowie eine Stellvertretung für die genannten Gebietsbeiräte zu benennen. Die Umsetzung dieser Entsendung steht unter dem Vorbehalt eines Beschlusses des Rates der Stadt am 10. Dezember 2026. In dieser Sitzung soll eine Anpassung der Richtlinie für die Vergabe von Fördermitteln aus dem Quartiersfonds für die Programmgebiete der Stadterneuerung beschlossen werden. Diese Richtlinienänderung dient dazu, die Aufnahme der Mitglieder aus dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration sowie deren stimmberechtigte Mitwirkung formal zu legitimieren. Finanzielle Belastungen oder Klimarelevanz werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 4Interkommunale Stadterneuerung Hassel.Westerholt.Bertlich: Fortführung des Gebietsbeirats und Quartiersfonds im interkommunalen VerstetigungsgebietZur Vorlage · 25-30/01862 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt soll über eine neue Richtlinie für die Vergabe von Projektmitteln aus dem Quartiersfonds im interkommunalen Verstetigungsgebiet Hassel.Westerholt.Bertlich entscheiden. Mit dem Auslaufen der Städtebauförderung durch Land und Bund Ende 2025 wurde das Gebiet in eine Verstetigungsphase überführt. Da das zuständige Verstetigungsteam bei der Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt seit August 2026 vollständig besetzt ist, sollen der Gebietsbeirat sowie der Quartiersfonds wieder aufgenommen werden.
Die neue Richtlinie wurde in Abstimmung zwischen den beteiligten Kommunen und den bisherigen Mitgliedern des Gebietsbeirats erarbeitet. Sie berücksichtigt die veränderten Rahmenbedingungen der Verstetigung und führt die Regelungen beider Städte zusammen. Aufgrund reduzierter personeller Ressourcen im Verstetigungsteam und eines Budgets von 10.000 Euro pro Jahr und Kommune für Quartiersfondsprojekte wurden die Vorgaben angepasst.
Der interkommunale Gebietsbeirat wird künftig aus 24 stimmberechtigten, zwei beratenden Mitgliedern sowie 26 Stellvertretern bestehen, wobei die Entsendung durch die Kommunen zu gleichen Teilen erfolgt. Für Gelsenkirchen Hassel umfasst die Zusammensetzung Vertreter der Bezirksvertretung Nord, des Stadtrats, des Beirats für Senioren sowie des Ausschusses für Chancengleichheit und Integration sowie gewählte Personen aus der Bürgerschaft. Bis zur Durchführung der ersten Stadtteilkonferenz mit Neuwahlen im ersten Halbjahr 2027 sollen die bisherigen bürgerschaftlichen Mitglieder kommissarisch im Amt bleiben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.11.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
- 05.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · mehrheitlich zugestimmt
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · mehrheitlich zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung des Beirates für Senioren · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 5Entsendung von Mitgliedern in den Gebietsbeirat des interkommunalen Verstetigungsgebiets Hassel.Westerholt.BertlichZur Vorlage · 25-30/01864 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25-30/01864 regelt die Entsendung von Mitgliedern in den Gebietsbeirat des interkommunalen Verstetigungsgebiets Hassel.Westerholt.Bertlich. Ziel der Vorlage ist die personelle Besetzung des Gremiums durch Vertreter verschiedener politischer Instanzen der Stadt Gelsenkirchen.
Nachdem die grundlegende Entscheidung zur Fortführung des Gebietsbeirats bereits im Sommer 2025 getroffen wurde, mussten die Rahmenbedingungen für die interkommunale Zusammenarbeit zwischen Gelsenkirchen und Herten zunächst abgestimmt werden. Da sich der Verstetigungsprozess nach den Kommunalwahlen 2025 noch in der Aufbauphase befand, erfolgte bisher keine Neubesetzung des Beirats. Die vorliegende Vorlage sieht nun die Entsendung von stimmberechtigten Mitgliedern sowie Stellvertretungen durch den Rat der Stadt, die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord, den Beirat für Senioren sowie durch den Ausschuss für Chancengleichheit und Integration vor. Für den Ausschuss für Chancengleichheit und Integration ist zudem die Entsendung eines beratenden Mitglieds vorgesehen.
Die Wirksamkeit dieser Besetzung steht unter dem Vorbehalt der Entscheidung des Rates der Stadt am 10. Dezember 2026 bezüglich der Fortführung des Gebietsbeirats und des Quartiersfonds. Die Besetzung durch die Stadt Herten erfolgt in einem vergleichbaren Verfahren durch deren politische Gremien. Eine finanzielle Belastung oder Klimarelevanz wird in der Vorlage nicht angegeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · mehrheitlich zugestimmt
- 05.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · mehrheitlich zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung des Beirates für Senioren · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - –Anpassung der Richtlinie für die Vergabe von Fördermitteln aus dem Quartiersfonds für die Programmgebiete der Stadterneuerung in der Stadt GelsenkirchenZur Vorlage · 25-30/01803 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25-30/01803 sieht eine Anpassung der Richtlinie für die Vergabe von Fördermitteln aus dem Quartiersfonds in den Stadterneuerungsgebieten Gelsenkirchens vor. Geplant ist eine Aufgliederung der bisherigen Regelungen in eine förderrechtliche Richtlinie sowie eine Geschäftsordnung. Zudem soll eine stadtweite Gültigkeit der Regelungen eingeführt werden.
Im Rahmen der Neuregelung wird die Mitgliederzahl der Gebietsbeiräte auf 16 stimmberechtigte Personen sowie deren Stellvertretungen reduziert. Die politische Vertretung in diesen Gremien soll durch die Bezirksvertretungen, den Rat der Stadt und den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration erfolgen. Dabei wird die Anzahl der Mitglieder aus der Bezirksvertretung und aus dem Rat der Stadt von jeweils drei auf zwei Personen verringert. Der Wahlturnus für Bürger und Akteure soll von zwei auf drei Jahre verlängert werden, wobei das Zufallsprinzip zur Besetzung von zwei Sitzen eingeführt wird. Eine vollständige Neubesetzung der Gremien nach diesen neuen Richtlinien ist erst nach der Kommunalwahl im Jahr 2030 vorgesehen.
Die maximale Fördersumme pro Projekt wird einheitlich auf 5.000 Euro festgelegt, was mit der Erhöhung der jährlichen Mittel auf 10 Euro pro Einwohner einhergeht. Eine Entscheidung über die Vorlage ist im Rat der Stadt für den 10.12.2026 vorgesehen. Aus der Vorlage geht hervor, dass keine finanziellen Belastungen oder Klimarelevanz entstehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|Anlage 1 - Richtlinie|Anlage 2 - Geschäftsordnung
Beratungsfolge
- 11.11.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
- 05.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · mehrheitlich zugestimmt
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - –Haushalt 2027
- 7.1Entwurf der Auflistung zum investiven Teil des Finanzplans 2027Zur Vorlage · 25-30/01648 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtkämmerei und Finanzen legen einen Entwurf für die Auflistung zum investiven Teil des Finanzplans 2027 vor. Die Vorlage dient der Erleichterung der Steuerungs- und Kontrollfunktion des Rates, da für das Haushaltsaufstellungsverfahren 2027 die Erwartung besteht, einen durch die Bezirksregierung Münster genehmigungspflichtigen Haushalt ohne Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes aufstellen zu können.
Der Kreditbedarf für investive Maßnahmen beläuft sich auf 279.771.835 €. Dieser setzt sich aus verschiedenen Bereichen zusammen, darunter laufende Maßnahmen in Höhe von 108.086.321 €, neue Maßnahmen mit 44.785.014 €, Schulbau- und Infrastrukturmaßnahmen über 79.500.000 € sowie Ausleihungen an eigenbetriebsähnliche Einrichtungen in Höhe von 61.400.000 €. Hinzu kommen 2.322.500 € für Gebührenhaushalte/rentierliche Maßnahmen und 930.000 € für das Startchancen-Programm, abzüglich allgemeiner Deckungsmittel von 17.252.000 €. Die geplanten Auszahlungen steigen von 316,6 Mio. € im Jahr 2026 auf 365.130.908 € im Jahr 2027, während die Einzahlungen von 64,4 Mio. € auf 85.359.073 € ansteigen.
Zu den genannten Großprojekten gehören die Errichtung der Kulturschule, die Gesamtschule Hängebank Consolidation, der Neubau der Grundschule Wildenbruchplatz sowie die Sanierung der Gemeinschafts Grundschule Glückaufschule. Weitere Maßnahmen umfassen den Neubau des Zentralbads, die Erneuerung des Volkshauses Rotthausen, die Feuerwache Wildenbruchstraße sowie die Umsetzung der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027. Für die Vergabe von Aufträgen mit Kassenwirksamkeit in den Jahren 2028 und folgende sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 441,4 Mio. EUR geplant.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|Anlage 1 Investitionsliste 2027 KV Einbringung Entwurf|Anlage 2 Investitionmaßnahmen EB Einbringung Entwurf
Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
- 11.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit
- 11.11.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
- 10.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · ohne Abstimmung
- 05.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · mehrheitlich zugestimmt
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · ohne Abstimmung
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · ohne Abstimmung
- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · ohne Abstimmung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 7.2Entwurf der Haushaltssatzung 2027Zur Vorlage · 25-30/01662 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gelsenkirchen hat die Beschlussvorlage 25-30/01662 vorgelegt, die den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027 zum Gegenstand hat. Der Entwurf wurde vom Stadtdirektor und Stadtkämmerer aufgestellt und von der Oberbürgermeisterin bestätigt. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird der Entwurf inklusive der erforderlichen Anlagen dem Rat der Stadt zugeleitet.
Der Haushaltsplanentwurf ist strukturell in einen Vorbericht sowie einen Haushaltsplan mit Anlagen unterteilt. Die eigentliche Satzung ist im zweiten Teil auf den Seiten 5 bis 10 enthalten. Der Haushaltsplan 2027 wird elektronisch über das Ratsinformationssystem oder ab dem 04.09.2026 über die städtische Internetseite bereitgestellt. Eine separate Ratsvorlage befasst sich mit der Auflistung zum investiven Teil des Finanzplans 2027.
Der vorgesehene Beratungsprozess sieht für den Rat der Stadt eine Anhörung am 03.09.2026 sowie eine Entscheidung am 10.12.2026 vor. Vor der abschließenden Entscheidung im Rat findet eine Reihe von Vorberatungen in verschiedenen Ausschüssen statt, darunter der Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss, der als federführend für die Vorberatung gelistet ist. Zudem sind Anhörungen in den Bezirksvertretungen Gelsenkirchen-West, Süd, Mitte, Ost und Nord sowie Vorberatungen in zahlreichen Fachausschüssen, wie etwa dem Ausschuss für Bau und Liegenschaften oder dem Ausschuss für Wirtschaft und Innovation, vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|Anlage 1 - Vorbericht 2027 ENTWURF|Anlage 2 - Haushaltsentwurf 2027 -Teil 1|Anlage 3 - Haushaltsentwurf 2027 -Teil 2
Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 11.11.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
- 11.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit
- 10.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · ohne Abstimmung
- 05.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · mehrheitlich zugestimmt
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · ohne Abstimmung
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · ohne Abstimmung
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · ohne Abstimmung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - –Nachwahl der Delegation in den Landesintegrationsrat NRWZur Vorlage · 25-30/01840 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration steht die Nachbesetzung der Gelsenkirchener Delegation im Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen zur Entscheidung an. Hintergrund der Beschlussvorlage 25-30/01840 ist das Ausscheiden der bisherigen Mitglieder aus dem Ausschuss, wodurch sowohl die Position des Delegierten als auch die der Stellvertretung vakant geworden sind.
Gemäß der Satzung des Landesintegrationsrates NRW sind für die Stadt Gelsenkirchen insgesamt vier Delegierte sowie vier Ersatzdelegierte zu benennen. Da die bisherigen Vertretungen nicht mehr dem Ausschuss angehören, ist eine Neubesetzung beider Funktionen erforderlich. Die Vorlage sieht vor, dass für die Nachbesetzung der Delegiertenposition und der Stellvertretung jeweils ein neues Mitglied des Ausschusses bestimmt wird. In der anstehenden Sitzung wird um entsprechende Vorschläge für diese Positionen gebeten.
Das Verfahren zur Wahl der neuen Mitglieder richtet sich nach den Vorgaben des § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Für die Sitzverteilung findet das Zählverfahren nach Hare/Niemeyer Anwendung. Eine finanzielle Belastung oder eine Relevanz für den Klimaschutz wird in der Vorlage nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - –Programm „Potenzialförderung“ des Referates Zuwanderung und Integration/Kommunales IntegrationszentrumZur Vorlage · 25-30/01904 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Referat Zuwanderung und Integration sowie das Kommunale Integrationszentrum informieren über den aktuellen Stand des Programms „Potenzialförderung“. Die Initiative wird seit mehreren Jahren durchgeführt und verfolgt das Ziel, die Bildungsgerechtigkeit in Gelsenkirchen zu stärken. Im Fokus der Förderung stehen Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte, um ihnen das Erreichen höherwertiger Bildungsabschlüsse zu ermöglichen.
Die Umsetzung des Programms erfolgt in Zusammenarbeit mit langjährigen Kooperationspartnern innerhalb der Stadt. Derzeit wird die Maßnahme an der Gesamtschule Horst, der Gesamtschule Ückendorf sowie an der Hauptschule Grillostraße durchgeführt. Zudem ist das Gemeinschaftshaus an der Katernbergerstraße in die Umsetzung des Programms eingebunden. Die Details zum Programm werden im Rahmen eines mündlichen Vortrages erläutert. Die Vorlage dient dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration zur Kenntnisnahme.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10Mitteilungen und AnfragenErgebnis: zur Kenntnis genommen
- –MitteilungenErgebnis: zur Kenntnis genommen
- –Anfrage des Mitglieds Derya Halici - Runder Tisch Geflüchtete -Zur Vorlage · 25-30/01960 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Mitteilungsvorlage (25-30/01960) beantwortet die Verwaltung die Fragen eines Ratsmitglieds zum aktuellen Stand und zur Funktionsweise des Runden Tisches Geflüchtete. Die Anfrage bezog sich auf die im Juni 2026 gestellte Anfrage der Fraktionen B´90/DIE GRÜNEN und SPD bezüglich des Umgangs mit Rückführungen und Härtefällen.
Der Runde Tisch Geflüchtete besteht unter der Leitung des Referates Zuwanderung und Integration seit 2018 und tagt in der Regel quartalsweise. An den Sitzungen nehmen verschiedene Institutionen teil, darunter die Diakonie, PariSozial, der Evangelische Kirchenkreis, RevierRessourcen, das AWO Ankommenszentrum, das AWO Gemeinschaftshaus, die Agentur für Arbeit, das Jugendamt, das Jobcenter, die Frauenberatungsstelle, das DRK, die Caritas, RE/init sowie die Verwaltung.
Die Verwaltung stellt klar, dass für das Gremium keine Geschäftsordnung und kein verbindliches Mandat existieren. Da die Intention des Runden Tisches nicht auf der Übernahme von Empfehlungen oder der Veränderung von Verwaltungsprozessen beruht, gab es keine Anpassungen an Verfahren oder Schnittstellen innerhalb der Verwaltung oder der Ausländerbehörde. Der Runde Tisch fungiert als Austauschgremium zur Herstellung von Transparenz und zur Information über aktuelle Entwicklungen der Akteure. Die Sitzungen werden mittels Ergebnisprotokollen dokumentiert. Das Gremium ist kein Entscheidungsorgan und trifft keine Beschlüsse.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - –Anfrage des Mitglieds Derya Halici – „Vielfalt ist meine Heimat“ / „Bunter Adler“ -Zur Vorlage · 25-30/01961 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage eines Ratsmitglieds setzt sich die Verwaltung mit der Möglichkeit einer Beteiligung der Stadt Gelsenkirchen an der Kampagne „Vielfalt ist meine Heimat“ auseinander. Die Kampagne, die bereits in Oberhausen und Duisburg umgesetzt wird und unter anderem die Plakette „Bunter Adler“ nutzt, verfolgt das Ziel, gelebte Vielfalt sichtbar zu machen sowie das Bewusstsein für die demokratischen Grundlagen des Grundgesetzes zu stärken. Institutionen und Akteure der Stadtgesellschaft sollen durch die Teilnahme ein Zeichen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt setzen.
Nach Auskunft der Verwaltung existieren keine formal festgelegten Voraussetzungen für eine Teilnahme. Erforderlich wären ein grundsätzliches Bekenntnis der Politik und der Verwaltung zur Kampagne sowie die Einleitung entsprechender Umsetzungsschritte. Eine konkrete Bezifferung etwaiger Kosten ist derzeit nicht möglich, da diese von den im Vorfeld zu definierenden Maßnahmen abhängen.
Die Verwaltung bewertet die Kampagne grundsätzlich positiv und begrüßt eine Beteiligung, da hiermit nach außen kommuniziert werden könnte, dass die Stadt für eine vielfältige Gesellschaft steht. Als potenzielle Nachteile werden der damit verbundene Koordinierungsaufwand sowie zusätzliche Kosten angeführt. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 05.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - –AnfragenErgebnis: zur Kenntnis genommen