Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
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Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der Sitzung
- 1Bürgerschaftliche Initiativen
- 2Anträge gemäß § 7 der Geschäftsordnung
- 2.1Fortschritt potenzieller Wohnbauprojekte in Gelsenkirchen - Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD und CDU und der Ratsgruppe FDPZur Vorlage · 25-30/01941 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der SPD und CDU sowie die Ratsgruppe der FDP haben einen Antrag mit der Nummer 25-30/01941 gestellt. Ziel des Antrags ist es, das Thema „Fortschritt potenzieller Wohnbauprojekt in Gelsenkirchen“ auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses zu setzen.
Die entsprechende Sitzung des Ausschusses ist für den 11. November 2026 angesetzt und ist für eine Entscheidung vorgesehen. Der Antrag wurde am 22. Oktober 2026 eingereicht. Weitere Details oder Begründungen zu den Inhalten der potenziellen Wohnbauprojekte sind dem vorliegenden Dokument nicht zu entnehmen.
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Beratungsfolge
- 11.11.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
- 3Haushaltsberatungsverfahren 2027
- 3.1Entwurf der Haushaltssatzung 2027Zur Vorlage · 25-30/01662 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gelsenkirchen hat die Beschlussvorlage 25-30/01662 vorgelegt, die den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027 zum Gegenstand hat. Der Entwurf wurde vom Stadtdirektor und Stadtkämmerer aufgestellt und von der Oberbürgermeisterin bestätigt. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird der Entwurf inklusive der erforderlichen Anlagen dem Rat der Stadt zugeleitet.
Der Haushaltsplanentwurf ist strukturell in einen Vorbericht sowie einen Haushaltsplan mit Anlagen unterteilt. Die eigentliche Satzung ist im zweiten Teil auf den Seiten 5 bis 10 enthalten. Der Haushaltsplan 2027 wird elektronisch über das Ratsinformationssystem oder ab dem 04.09.2026 über die städtische Internetseite bereitgestellt. Eine separate Ratsvorlage befasst sich mit der Auflistung zum investiven Teil des Finanzplans 2027.
Der vorgesehene Beratungsprozess sieht für den Rat der Stadt eine Anhörung am 03.09.2026 sowie eine Entscheidung am 10.12.2026 vor. Vor der abschließenden Entscheidung im Rat findet eine Reihe von Vorberatungen in verschiedenen Ausschüssen statt, darunter der Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss, der als federführend für die Vorberatung gelistet ist. Zudem sind Anhörungen in den Bezirksvertretungen Gelsenkirchen-West, Süd, Mitte, Ost und Nord sowie Vorberatungen in zahlreichen Fachausschüssen, wie etwa dem Ausschuss für Bau und Liegenschaften oder dem Ausschuss für Wirtschaft und Innovation, vorgesehen.
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Hauptdokument|Anlage 1 - Vorbericht 2027 ENTWURF|Anlage 2 - Haushaltsentwurf 2027 -Teil 1|Anlage 3 - Haushaltsentwurf 2027 -Teil 2
Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 11.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit
- 11.11.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
- 10.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · ohne Abstimmung
- 05.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · mehrheitlich zugestimmt
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · ohne Abstimmung
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · ohne Abstimmung
- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · ohne Abstimmung
- 3.2Entwurf der Auflistung zum investiven Teil des Finanzplans 2027Zur Vorlage · 25-30/01648 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtkämmerei und Finanzen legen einen Entwurf für die Auflistung zum investiven Teil des Finanzplans 2027 vor. Die Vorlage dient der Erleichterung der Steuerungs- und Kontrollfunktion des Rates, da für das Haushaltsaufstellungsverfahren 2027 die Erwartung besteht, einen durch die Bezirksregierung Münster genehmigungspflichtigen Haushalt ohne Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes aufstellen zu können.
Der Kreditbedarf für investive Maßnahmen beläuft sich auf 279.771.835 €. Dieser setzt sich aus verschiedenen Bereichen zusammen, darunter laufende Maßnahmen in Höhe von 108.086.321 €, neue Maßnahmen mit 44.785.014 €, Schulbau- und Infrastrukturmaßnahmen über 79.500.000 € sowie Ausleihungen an eigenbetriebsähnliche Einrichtungen in Höhe von 61.400.000 €. Hinzu kommen 2.322.500 € für Gebührenhaushalte/rentierliche Maßnahmen und 930.000 € für das Startchancen-Programm, abzüglich allgemeiner Deckungsmittel von 17.252.000 €. Die geplanten Auszahlungen steigen von 316,6 Mio. € im Jahr 2026 auf 365.130.908 € im Jahr 2027, während die Einzahlungen von 64,4 Mio. € auf 85.359.073 € ansteigen.
Zu den genannten Großprojekten gehören die Errichtung der Kulturschule, die Gesamtschule Hängebank Consolidation, der Neubau der Grundschule Wildenbruchplatz sowie die Sanierung der Gemeinschafts Grundschule Glückaufschule. Weitere Maßnahmen umfassen den Neubau des Zentralbads, die Erneuerung des Volkshauses Rotthausen, die Feuerwache Wildenbruchstraße sowie die Umsetzung der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027. Für die Vergabe von Aufträgen mit Kassenwirksamkeit in den Jahren 2028 und folgende sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 441,4 Mio. EUR geplant.
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Hauptdokument|Anlage 1 Investitionsliste 2027 KV Einbringung Entwurf|Anlage 2 Investitionmaßnahmen EB Einbringung Entwurf
Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 11.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit
- 11.11.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
- 10.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · ohne Abstimmung
- 05.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · mehrheitlich zugestimmt
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · ohne Abstimmung
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · ohne Abstimmung
- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · ohne Abstimmung
- 4Interkommunale Stadterneuerung Hassel.Westerholt.Bertlich: Fortführung des Gebietsbeirats und Quartiersfonds im interkommunalen VerstetigungsgebietZur Vorlage · 25-30/01862 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt soll über eine neue Richtlinie für die Vergabe von Projektmitteln aus dem Quartiersfonds im interkommunalen Verstetigungsgebiet Hassel.Westerholt.Bertlich entscheiden. Mit dem Auslaufen der Städtebauförderung durch Land und Bund Ende 2025 wurde das Gebiet in eine Verstetigungsphase überführt. Da das zuständige Verstetigungsteam bei der Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt seit August 2026 vollständig besetzt ist, sollen der Gebietsbeirat sowie der Quartiersfonds wieder aufgenommen werden.
Die neue Richtlinie wurde in Abstimmung zwischen den beteiligten Kommunen und den bisherigen Mitgliedern des Gebietsbeirats erarbeitet. Sie berücksichtigt die veränderten Rahmenbedingungen der Verstetigung und führt die Regelungen beider Städte zusammen. Aufgrund reduzierter personeller Ressourcen im Verstetigungsteam und eines Budgets von 10.000 Euro pro Jahr und Kommune für Quartiersfondsprojekte wurden die Vorgaben angepasst.
Der interkommunale Gebietsbeirat wird künftig aus 24 stimmberechtigten, zwei beratenden Mitgliedern sowie 26 Stellvertretern bestehen, wobei die Entsendung durch die Kommunen zu gleichen Teilen erfolgt. Für Gelsenkirchen Hassel umfasst die Zusammensetzung Vertreter der Bezirksvertretung Nord, des Stadtrats, des Beirats für Senioren sowie des Ausschusses für Chancengleichheit und Integration sowie gewählte Personen aus der Bürgerschaft. Bis zur Durchführung der ersten Stadtteilkonferenz mit Neuwahlen im ersten Halbjahr 2027 sollen die bisherigen bürgerschaftlichen Mitglieder kommissarisch im Amt bleiben.
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Beratungsfolge
- 11.11.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
- 05.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · mehrheitlich zugestimmt
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · mehrheitlich zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung des Beirates für Senioren · mehrheitlich zugestimmt
- 5Anpassung der Richtlinie für die Vergabe von Fördermitteln aus dem Quartiersfonds für die Programmgebiete der Stadterneuerung in der Stadt GelsenkirchenZur Vorlage · 25-30/01803 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25-30/01803 sieht eine Anpassung der Richtlinie für die Vergabe von Fördermitteln aus dem Quartiersfonds in den Stadterneuerungsgebieten Gelsenkirchens vor. Geplant ist eine Aufgliederung der bisherigen Regelungen in eine förderrechtliche Richtlinie sowie eine Geschäftsordnung. Zudem soll eine stadtweite Gültigkeit der Regelungen eingeführt werden.
Im Rahmen der Neuregelung wird die Mitgliederzahl der Gebietsbeiräte auf 16 stimmberechtigte Personen sowie deren Stellvertretungen reduziert. Die politische Vertretung in diesen Gremien soll durch die Bezirksvertretungen, den Rat der Stadt und den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration erfolgen. Dabei wird die Anzahl der Mitglieder aus der Bezirksvertretung und aus dem Rat der Stadt von jeweils drei auf zwei Personen verringert. Der Wahlturnus für Bürger und Akteure soll von zwei auf drei Jahre verlängert werden, wobei das Zufallsprinzip zur Besetzung von zwei Sitzen eingeführt wird. Eine vollständige Neubesetzung der Gremien nach diesen neuen Richtlinien ist erst nach der Kommunalwahl im Jahr 2030 vorgesehen.
Die maximale Fördersumme pro Projekt wird einheitlich auf 5.000 Euro festgelegt, was mit der Erhöhung der jährlichen Mittel auf 10 Euro pro Einwohner einhergeht. Eine Entscheidung über die Vorlage ist im Rat der Stadt für den 10.12.2026 vorgesehen. Aus der Vorlage geht hervor, dass keine finanziellen Belastungen oder Klimarelevanz entstehen.
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Hauptdokument|Anlage 1 - Richtlinie|Anlage 2 - Geschäftsordnung
Beratungsfolge
- 11.11.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
- 05.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · mehrheitlich zugestimmt
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 6Bauvorhaben von besonderer städtebaulicher Bedeutung
- 7Mitteilungen und Anfragen
- 7.1Mitteilungen
- –Monitoringbericht Einzelhandel Bestandsanalyse und Entwicklung 2026Zur Vorlage · 25-30/01920 · Mitteilungsvorlage
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Die Wirtschaftsförderung hat eine Mitteilungsvorlage zum Monitoringbericht Einzelhandel vorgelegt, der die Bestandsanalyse und Entwicklung für das Jahr 2026 umfasst. Die Berichterstattung basiert auf einem Beschluss des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses aus dem Jahr 2024, der die Verwaltung mit einer jährlichen Berichterstattung über die Umsetzung der Maßnahmen des Einzelhandelskonzepts beauftragt hat. Der vorliegende Bericht bildet den Auftakt dieser jährlichen Reihe.
Untersucht wurden für den ersten Bericht die Hauptzentren City und Buer. In der City ist die gesamte Verkaufsfläche seit 2022 zurückgegangen, was unter anderem auf die Schließung von Galeria Kaufhof und Primark sowie eine Flächenreduzierung von C&A um rund 27 % zurückzuführen ist. Die Leerstandsquote in der City liegt bei etwa 12 %. In Buer wird eine Leerstandsquote von rund 19 % ausgewiesen, wobei Schwerpunkte unter anderem die Hochstraße 26-30, die ehemalige Sinn&Leffers Filiale, der Goldbergplatz und die Marientorpassage sind. Gegenläufige Entwicklungen in Buer zeigen sich durch den geplanten Einsatz eines Edeka-Citykonzepts in der Buerschen Markthalle sowie Standortbekenntnisse von Fielmann, Engbers, Woolworth und Tchibo.
Das Monitoring soll zukünftig auf alle zentralen Versorgungsbereiche ausgeweitet werden. Die Verwaltung nutzt die Daten, um Veränderungen frühzeitig zu erkennen. Als Herausforderung werden komplexe Eigentümerstrukturen und veränderte Anforderungen an großflächige Einzelhandelsflächen genannt.
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Beratungsfolge
- 11.11.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · zur Kenntnis genommen
- 7.1.2Anfrage des sachkundigen Bürgers Herrn Winkelkötter -Auswirkungen OVG-Urteil Regionalplan Ruhr -Zur Vorlage · 25-30/01871 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/01871 thematisiert die Auswirkungen des Urteils des Oberverwaltungsgerichts zur Rechtswidrigkeit des Regionalplans Ruhr auf die Stadtentwicklung in Gelsenkirchen. Da der Regionalverband Ruhr eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht hat, behält der Regionalplan vorerst seine Wirksamkeit. Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird für einen Zeitraum von drei bis acht Monaten ab dem 23. September 2026 erwartet, wobei ein anschließendes Bestätigungsverfahren zwischen einem und anderthalb Jahren dauern kann. Im Falle einer Unwirksamkeit des Regionalplans würde der regionale Flächennutzungsplan mit dem Planungsstand 2rag 2024 wieder in Kraft treten.
Für laufende Bauleitplanverfahren wird ein zügiger Abschluss angestrebt. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Bebauungsplanverfahren Nr. 450 für das ehemalige Güterbahnhofsgelände Gelsenkirchen-Wattenscheid sowie Nr. 457 für die Schule am Junkerweg, da in diesen Fällen Abweichungen zwischen dem Regionalplan und dem regionalen Flächennutzungsplan bestehen. Neue Planungen, die Änderungen am Regionalplan erfordern, unterliegen Unwägbarkeiten bis zur Verabschiedung eines neuen Regionalplans, was voraussichtlich nicht vor 2030 der Fall sein wird.
Die Entwicklung von Wohn- und Gewerbeflächen orientiert sich an der Strategie der Innenentwicklung sowie an verschiedenen städtischen Konzepten zur Wohnraum- und Wirtschaftsflächenentwicklung. Die gewählten Standorte liegen primär im planerischen Innenbereich, um regionale Planungsänderungen zu vermeiden. Die Verwaltung nimmt an Austauschformaten des Regionalverbands Ruhr teil und strebt Klärungen bezüglich der landesplanerischen Zielanpassungen für die genannten Bebauungsplanverfahren an. Der neue Landschaftsplan erlangte am 16. Oktober 2026 Rechtskraft.
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Beratungsfolge
- 11.11.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
- 7.1.3Anfrage des Stadtverordneten Herrn Wöll - Quartier Kanalstraße" in BismarckZur Vorlage · 25-30/01878 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage eines Stadtverordneten zur Situation des Bebauungsplans Nr. 313.3 „Östlich Kanalstraße“ in Gelsenkirchen-Bismarck hat die Verwaltung zur aktuellen Lage des Planungsvorhabens Stellung bezogen. Das Verfahren befindet sich derzeit in einer Ruhephase, da die Voraussetzungen für eine Fortführung seitens der Eigentümer noch nicht gegeben sind. Eine zeitliche Einschätzung dieser Phase ist nicht möglich, da sie von der Lösungsfindung mit dem Eigentümer und den daraus resultierenden Entwicklungsoptionen abhängt.
Die Verwaltung hat dem Hauptflächeneigentümer ein Kaufpreisangebot unterbreitet und die Bereitschaft zum Erwerb des Grundstücks zu einem angemessenen Preis signalisiert, jedoch konnte bislang keine Einigung erzielt werden.
Seit Beginn der Bearbeitung des Bebauungsplans sind Kosten in Höhe von rund 98.500 Euro für externe Gutachten angefallen. Diese umfassen unter anderem Untersuchungen zum Energiekonzept, Lärmschutz, Artenschutz, Landschaftspflege, Entwässerung, Bodenbeschaffenheit sowie zum Klima. Die Verwaltung strebt eine Kostenbeteiligung der Eigentümer oder Investoren an.
Eine Übertragung der Gutachtenergebnisse auf andere Bebauungspläne ist grundsätzlich nicht möglich, da die Untersuchungen maßgeblich auf dem aktuellen städtebaulichen Entwurf basieren. Bei Änderungen am Entwurf oder durch zeitliche Verzögerungen wären Aktualisierungen oder neue Untersuchungen erforderlich.
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Beratungsfolge
- 11.11.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
- –Anfrage des sachkundigen Bürgers Herrn Winkelkötter - Errichtung eines Parkhauses auf dem Grundstück Leithestraße -Zur Vorlage · 25-30/01908 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur Entwicklungsmöglichkeit des Grundstücks in der Leithestraße (Gemarkung Ückendorf, Flur 13, Flurstück 562) um eine Einschätzung der Verwaltung gebeten, ob dort ein Parkhaus errichtet werden kann. Die Verwaltung teilte dazu mit, dass das Grundstück in Privateigentum steht und derzeit als Parkplatz genutzt wird.
Aus verkehrlicher Sicht ist derzeit kein eindeutiger zusätzlicher Stellplatzbedarf erkennbar, da im Umfeld bereits Parkmöglichkeiten bestehen, etwa am Cramerweg, im Bereich des Wissenschaftsparks oder des Marienhospitals. Eine mehrgeschossige Anlage könnte zwar den ruhenden Verkehr im öffentlichen Straßenraum bündeln, eine wesentliche Entlastung für die Innenstadt sei jedoch nicht zu erwarten.
Planungsrechtlich sind die Voraussetzungen für ein Parkhaus grundsätzlich gegeben, da das Grundstück im Bebauungsplan Nr. 224 als Mischgebiet ausgewiesen ist. Ein Parkhaus wäre als sonstiger Gewerbebetrieb zulässig, sofern die Wohnnutzung im Umfeld nicht wesentlich gestört wird.
Aktuell liegen keine verkehrlichen Untersuchungen oder Konzepte der Verwaltung für eine mehrgeschossige Stellplatzanlage auf dieser Fläche vor. Seitens der Wirtschaftsförderung ist bekannt, dass der Investor eine alternative Nutzung mit Bezug zum Gesundheitswesen beabsichtigt. Eine Kooperation mit privaten Investoren für ein Parkhaus wird erst dann erneut geprüft, wenn die derzeit in Aussicht gestellte Nutzung nicht umsetzbar sein sollte.
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Beratungsfolge
- 11.11.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
- –Anfrage des Stadtverordneten Herrn Dobratz - Gestaltungssatzungen in Nahversorgungs- und Einkaufsbereichen -Zur Vorlage · 25-30/01913 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/01913 beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion zu den bestehenden Gestaltungssatzungen in Nahversorgungs- und Einkaufsbereichen. Im Stadtgebiet existieren derzeit 15 Gestaltungssatzungen, acht Erhaltungssatzungen und drei Denkmalbereichssatzungen. Die Gestaltungssatzungen für die Hauptzentren City und Buer sind seit dem 29. Januar 2022 rechtskräftig. Diese Satzungen regeln verbindlich die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, etwa Fassaden, Fenster, Türen, Werbeanlagen und Vordächer, während Gestaltungskonzepte für Außengastronomie und Warenauslagen lediglich als Empfehlungen dienen.
Die Überwachung der Satzungen erfolgt anlassbezogen durch die Bauverwaltung im Rahmen von Bauzustandsbesichtigungen. Seit dem 01.01.2023 wurden 105 Satzungsverstöße erfasst. Bei Verstößen werden ordnungsbehördliche Verfahren zur Mängelbehebung eingeleitet, wobei in seltenen Fällen Zwangsgelder festgesetzt werden. Die Verwaltung sieht aktuell keinen Anpassungsbedarf für die bestehenden Satzungen oder eine Ausweitung auf weitere Gebiete.
Hinsichtlich der Anwendung von Gestaltungskonzepten im Sondernutzungsverfahren, etwa bei der Beurteilung von Außengastronomie, Warenauslagen oder Möblierung öffentlicher Flächen, wird erläutert, dass eine veränderte Bewertung einzelner Elemente wie Pflanzkübel oder Sichtschutzelemente ohne förmliche Satzungsänderung möglich ist. Eine Ausweitung der Regelungen auf weitere Nebenzentren erfordert einen gebietsspezifisch begründeten Regelungsbedarf, der nach Angaben der Verwaltung aktuell nicht vorliegt. Für die Aufstellung zusätzlicher Satzungen müssten vorab die gestalterischen Eigenarten untersucht sowie verhältnismäßige Vorgaben entwickelt werden. Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss soll die Vorlage am 11.11.2026 zur Kenntnisnahme behandeln.
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- 11.11.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
- 7.2Anfragen