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Antrag

Änderungen zur Vorlage 25-30/01548 bzgl. der §§ 21 und 26 - Antrag der Ratsfraktion Die Linke -

25-30/01808

❌ Abgelehnt 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · abgelehnt

✦ KI-Zusammenfassung

Die Ratsfraktion Die Linke hat im Rat der Stadt Gelsenkirchen einen Antrag zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung (ObVO GE) gestellt. Der Antrag bezieht sich auf die Neufassung der Vorlage 25-30/01548 und fordert eine Anpassung der Paragraphen 21 und 26.

Konkret wird beantragt, die Absätze 3 und 4 des § 21, welche die Pflicht zur namentlichen Kennzeichnung von Klingelanlagen und Briefkästen regeln, sowie den entsprechenden Verweis in § 26 Abs. 1 Nr. 19 ersatzlos zu streichen.

Die Begründung der Ratsfraktion führt an, dass das Melderecht durch Bundesgesetz geregelt sei und somit als höherrangiges Recht kommunalen Regelungen vorgehe, weshalb eine zusätzliche kommunale Kennzeichnungspflicht nicht erforderlich sei. Zudem wird angeführt, dass die namentliche Kennzeichnung für Personen, die von Gewalt, Bedrohung oder Nachstellung betroffen sind, ein Sicherheitsrisiko darstellen könne. Der Schutz dieser Personen müsse Vorrang vor der Kennzeichnungspflicht haben. Die Ratsfraktion vertritt die Ansicht, dass die aktuelle Regelung keinen ausreichenden Mehrwert für die öffentliche Sicherheit biete und einen Eingriff in die Privatsphäre darstelle.

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