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Antrag

Änderung zur Vorlage 25-30/01548 bzgl. des § 3 Abs. 2 Nr. 1 - Antrag der Ratsfraktion Die Linke -

25-30/01809

❌ Abgelehnt 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · abgelehnt

✦ KI-Zusammenfassung

Die Ratsfraktion Die Linke hat im Rahmen der Vorlage 25-30/01809 einen Antrag gestellt, der eine Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Gelsenkirchen (ObVO GE) vorsieht. Konkret wird beantragt, im Rahmen der Neufassung der Verordnung die Bestimmungen in § 3 Abs. 2 Nr. 1 zu modifizieren. Die Ratsfraktion fordert, die Buchstaben h) und i) ersatzlos zu streichen, welche Regelungen zu Bettelverboten im Umkreis von Gastronomiebetrieben und Veranstaltungen enthalten.

In der Begründung des Antrags wird angeführt, dass Betteln ein Ausdruck sozialer sowie wirtschaftlicher Not darstelle und im öffentlichen Raum stattfinde. Die Ratsfraktion vertritt die Ansicht, dass Menschen, die auf diese Form der Unterstützung angewiesen sind, nicht aus bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens verdrängt werden sollten. Es wird argumentiert, dass eine solche Verdrängung die sozialen Probleme nicht löse, sondern die Sichtbarkeit von Armut lediglich verringere und diese an andere Orte verschiebe. Die Ratsfraktion weist zudem darauf hin, dass die kommunale Politik angesichts der sozialen Herausforderungen der Stadt darauf achten müsse, den öffentlichen Raum nicht nach der Sichtbarkeit von Armut aufzuteilen. Der Antrag ist zur Entscheidung im Rat der Stadt für die Sitzung am 8. Oktober 2026 vorgesehen.

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