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Beschlussvorlage

Nachwahl der Delegation in den Landesintegrationsrat NRW

25-30/01840

🟢 Beschlossen 05.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · mehrheitlich zugestimmt

✦ KI-Zusammenfassung

Im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration steht die Nachbesetzung der Gelsenkirchener Delegation im Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen zur Entscheidung an. Hintergrund der Beschlussvorlage 25-30/01840 ist das Ausscheiden der bisherigen Mitglieder aus dem Ausschuss, wodurch sowohl die Position des Delegierten als auch die der Stellvertretung vakant geworden sind.

Gemäß der Satzung des Landesintegrationsrates NRW sind für die Stadt Gelsenkirchen insgesamt vier Delegierte sowie vier Ersatzdelegierte zu benennen. Da die bisherigen Vertretungen nicht mehr dem Ausschuss angehören, ist eine Neubesetzung beider Funktionen erforderlich. Die Vorlage sieht vor, dass für die Nachbesetzung der Delegiertenposition und der Stellvertretung jeweils ein neues Mitglied des Ausschusses bestimmt wird. In der anstehenden Sitzung wird um entsprechende Vorschläge für diese Positionen gebeten.

Das Verfahren zur Wahl der neuen Mitglieder richtet sich nach den Vorgaben des § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Für die Sitzverteilung findet das Zählverfahren nach Hare/Niemeyer Anwendung. Eine finanzielle Belastung oder eine Relevanz für den Klimaschutz wird in der Vorlage nicht ausgewiesen.

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