Interkommunale Stadterneuerung Hassel.Westerholt.Bertlich: Fortführung des Gebietsbeirats und Quartiersfonds im interkommunalen Verstetigungsgebiet
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt soll über eine neue Richtlinie für die Vergabe von Projektmitteln aus dem Quartiersfonds im interkommunalen Verstetigungsgebiet Hassel.Westerholt.Bertlich entscheiden. Mit dem Auslaufen der Städtebauförderung durch Land und Bund Ende 2025 wurde das Gebiet in eine Verstetigungsphase überführt. Da das zuständige Verstetigungsteam bei der Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt seit August 2026 vollständig besetzt ist, sollen der Gebietsbeirat sowie der Quartiersfonds wieder aufgenommen werden.
Die neue Richtlinie wurde in Abstimmung zwischen den beteiligten Kommunen und den bisherigen Mitgliedern des Gebietsbeirats erarbeitet. Sie berücksichtigt die veränderten Rahmenbedingungen der Verstetigung und führt die Regelungen beider Städte zusammen. Aufgrund reduzierter personeller Ressourcen im Verstetigungsteam und eines Budgets von 10.000 Euro pro Jahr und Kommune für Quartiersfondsprojekte wurden die Vorgaben angepasst.
Der interkommunale Gebietsbeirat wird künftig aus 24 stimmberechtigten, zwei beratenden Mitgliedern sowie 26 Stellvertretern bestehen, wobei die Entsendung durch die Kommunen zu gleichen Teilen erfolgt. Für Gelsenkirchen Hassel umfasst die Zusammensetzung Vertreter der Bezirksvertretung Nord, des Stadtrats, des Beirats für Senioren sowie des Ausschusses für Chancengleichheit und Integration sowie gewählte Personen aus der Bürgerschaft. Bis zur Durchführung der ersten Stadtteilkonferenz mit Neuwahlen im ersten Halbjahr 2027 sollen die bisherigen bürgerschaftlichen Mitglieder kommissarisch im Amt bleiben.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 1536529
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ Anlage Richtlinie
Beratungsfolge
- 11.11.2026anstehend
- 05.11.2026mehrheitlich zugestimmt
- 05.11.2026mehrheitlich zugestimmt
- 03.11.2026mehrheitlich zugestimmt
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