Anfrage der Bezirksverordneten Frau Cornelia Richter – Wiederholte Ablagerungen von Gartengeräten u. Ä. am Spielplatz „An der Luthenburg“ – Klärung Eigentum/Nutzung der angrenzenden Parzellenfläche (Hohenfriedberger Str. 63–65 / Alma-Str. 54–58) und dauerhafte Sicherungsmaßnahmen (Bezug: Mängelmelder Anliegen-Nr. 2618283) –
✦ KI-Zusammenfassung
In einer Mitteilungsvorlage zur Vorlagennummer 25-30/01848 reagiert die Verwaltung auf eine Anfrage eines Mitglieds der Bezirksverordnetenversammlung Gelsenkirchen-Süd. Hintergrund sind Meldungen über das Vorhandensein von Gartengeräten wie Spaten auf dem Spielplatz „An der Luthenburg“, die über den städtischen Mängelmelder dokumentiert wurden. Es bestand die Frage nach der Klärung der Eigentumsverhältnisse der angrenzenden Parzellenflächen sowie nach Maßnahmen zur dauerhaften Gefahrenabwehr.
Die Verwaltung stellt klar, dass die unmittelbar an den Spielplatz angrenzende Fläche sowie die weiter westlich gelegenen, als Garten- oder Grabeland genutzten Flächen in Privateigentum stehen und nicht der Stadt Gelsenkirchen gehören. Über die genaue Art der Nutzung, etwaige Miet- oder Pachtverhältnisse sowie die zuständigen Vertragspartner liegen der Stadt keine Informationen vor. Für die Verkehrssicherung, Sauberkeit und Entsorgung auf den angrenzenden Privatgrundstücken sind die jeweiligen Grundstückseigentümer verantwortlich.
Die Verwaltung der Spielplatzflächen erfolgt durch das Referat 51 – Kinder, Jugend und Familien, während die Grün- und Grauflächenpflege sowie die Verkehrssicherung durch GELSENDIENSTE übernommen werden. Letztere kontrolliert die Spielgeräte regelmäßig und entfernt spielplatzfremde Gegenstände. Eine erhöhte Gefährdung durch die angrenzenden Flächen wird fachlich nicht eingeschätzt, da der Spielplatz durch Vegetation und eine Wallanlage abgegrenzt ist. Zusätzliche Abgrenzungsmaßnahmen sind derzeit nicht vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 03.11.2026zur Kenntnis genommen
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