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Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der SitzungErgebnis: einstimmig zugestimmt
- –Dringlichkeitsantrag der AfD-Bezirksfraktion: "Sachstand Zukunft des Kraftwerksstandortes Scholven – Auswirkungen auf die Wärmeversorgung und Beschäftigung im Gelsenkirchener Norden"Zur Vorlage · 25-30/01999 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Bezirksfraktion Nord hat einen Dringlichkeitsantrag mit der Nummer 25-30/01999 gestellt, um den Sachstand zur Zukunft des Kraftwerksstandortes Scholven sowie dessen Auswirkungen auf die Wärmeversorgung und die Beschäftigung im Gelsenkirchener Norden auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Nord am 5. November 2026 zu setzen.
Der Antrag bezieht sich auf Berichte über die erste Ausschreibungsrunde für neue Gaskraftwerkskapazitäten, bei der der Kraftwerksbetreiber Uniper keinen Zuschlag erhalten hat, wodurch die Realisierung des geplanten Kraftwerks „Scholven 2“ ungewiss bleibt. Die Fraktion bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstandsbericht und die Beantwortung spezifischer Fragen. Dazu gehört die Klärung, welche Auswirkungen eine mögliche Nichtrealisierung des Kraftwerks auf die kommunale Wärmeplanung und die langfristige Fernwärmeversorgung in den Stadtteilen Scholven, Hassel und Buer hätte.
Des Weiteren fordert die Fraktion Informationen über die Planungen des Kraftwerksbetreibers Uniper sowie über die Folgen der ausgebliebenen Bundesförderung für den Standort und die dortigen Arbeitsplätze. Zudem wird nach dem Austausch zwischen der Stadtverwaltung, der Wirtschaftsförderung und dem Betreiber sowie nach geplanten Maßnahmen zur Sicherung des Standortes gefragt. Die Begründung der Dringlichkeit erfolgt mit der Notwendigkeit einer zeitnahen Unterrichtung der Bezirksvertretung aufgrund der aktuellen Entwicklungen zur Versorgungssicherheit und zur Zukunft der Beschäftigten am Standort.
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Beratungsfolge
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · nicht auf die Tagesordnung aufgenommen
Ergebnis: nicht auf die Tagesordnung aufgenommen - 1Bürgerschaftliche Initiativen
- 1.1Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hier: „Wiedereinführung des Doppelnamens „Gelsenkirchen-Buer“ als Geste der Versöhnung und historischen Wiedergutmachung“Zur Vorlage · 25-30/01711 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01711 liegt eine Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vor, die die Wiedereinführung des Doppelnamens „Gelsenkirchen-Buer“ anregt. Die Anregung richtet sich an die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord mit dem Ziel, eine Initiative beim Rat der Stadt Gelsenkirchen anzustoßen.
Der Hintergrund der Eingabe bezieht sich auf die kommunale Neugliederung im Jahr 1928, bei der ursprünglich ein gleichberechtigter Doppelname vereinbart worden war. Die Anregende führt an, dass das preußische Innenministerium den Namenszusatz „Buer“ im Jahr 1930 einseitig gestrichen habe, was in der Bürgerschaft als Verlust der Identität wahrgenommen wird.
Als Begründung für die Wiedereinführung werden die Anerkennung der historischen Gegebenheiten sowie die Stärkung der Identifikation und des Zusammenhalts innerhalb der Stadt angeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung eines Doppelnamens in anderen Kommunen in Nordrhein-Westfalen zur Bewahrung von Identitäten beigetragen habe. Die Eingabe bittet die Bezirksvertretung Nord, die Prüfung eines entsprechenden Antrags an den Rat der Stadt aufzunehmen. Es wird angemerkt, dass eine solche Namensänderung gemäß § 13 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen eine Zweidrittelmehrheit im Rat der Stadt erfordert.
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Beratungsfolge
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 1.2Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hier: „Wiedereinführung des Doppelnamens „Gelsenkirchen-Buer“ als Geste der Versöhnung und historischen Wiedergutmachung“Zur Vorlage · 25-30/01714 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 25-30/01714 befasst sich mit einer Anregung zur Wiedereinführung des Doppelnamens „Gelsenkirchen-Buer“. Die Eingabe, die als Geste der historischen Wiedergutmachung formuliert ist, wurde der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord zur Behandlung zugeordnet. Die Verwaltung empfiehlt, der Anregung nicht zu folgen.
Historisch gesehen entstand die Großstadt Gelsenkirchen im Jahr 1928 durch den Zusammenschluss von Gelsenkirchen, Buer und Horst. Nach einer kurzen Phase unter dem Namen „Gelsenkirchen-Buer“ wurde die Bezeichnung im Jahr 1930 einseitig auf „Gelsenkirchen“ geändert. Dieser Beschluss der damaligen Stadtverordnetenversammlung basierte auf der Notwendigkeit, Schwierigkeiten im Post-, Bahn- und Straßenverkehr zu beheben, die durch die Doppelbenennung entstanden waren. Die Verwaltung führt aus, dass diese Änderung eine pragmatische Reaktion auf praktische Probleme war.
Für eine Änderung des Gemeindenamens ist laut Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen der Rat der Stadt mit einer Dreiviertelmehrheit zuständig, zudem ist die Genehmigung des zuständigen Ministeriums erforderlich. Die Verwaltung weist darauf hin, dass der aktuelle Name seit fast einem Jahrhundert fest verankert ist. Eine Rückkehr zum Doppelnamen würde laut der Vorlage weitreichende Folgen für den Rechtsverkehr von Verwaltung, Unternehmen und Bürgern haben sowie erhebliche Kosten verursachen. Eine historische Notwendigkeit für die Änderung wird nicht anerkannt.
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Beratungsfolge
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 2Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 3Anträge gemäß § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung i. V. mit § 9 der Bezirkssatzung
- 3.1Mündlicher Sachstandsbericht zur Sanierung des Urbanus Doms - Antrag der SPD-Bezirksfraktion -Zur Vorlage · 25-30/01774 · Antrag
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Die SPD-Bezirksfraktion Nord hat für die Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord am 5. November 2026 einen Antrag auf einen mündlichen Sachstandsbericht zur Sanierung des Urbanus Doms gestellt. Der Antrag basiert auf der Geschäftsordnung der Bezirksvertretung sowie der Bezirkssatzung.
Gegenstand der Anfrage ist die Klärung des aktuellen Planungsstandes der umfassenden Sanierungsmaßnahmen am Bauwerk. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, für welchen Zeitraum der Bauherr bzw. Auftraggeber die Sanierung plant. Zudem sollen Informationen darüber bereitgestellt werden, ob die Baumaßnahmen durch Gerüste, Baustelleneinrichtungen, Materiallagerungen oder Absperrungen zu Einschränkungen auf der Domplatte führen werden.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft die Auswirkungen auf den dort stattfindenden Feierabendmarkt. Es wird gefragt, ob der Markt in seiner derzeitigen Lage und Größe unverändert fortgeführt werden kann oder ob Sicherheits- und Platzaspekte eine Verlagerung erforderlich machen. In diesem Zusammenhang wird nach der Existenz von Planungen für einen möglichen Ausweichort gefragt. Abschließend wird die Frage aufgeworfen, ob auch der Weihnachtsmarkt von den Sanierungsmaßnahmen betroffen sein wird.
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Beratungsfolge
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 3.2Zukunft des buerschen Michaelshauses - Antrag der SPD-Bezirksfraktion -Zur Vorlage · 25-30/01797 · Antrag
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Die SPD-Bezirksfraktion Nord hat für die Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord am 5. November 2026 die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes zum Thema „Zukunft des buerschen Michaelshauses“ beantragt. Hintergrund des Antrags ist die Information, dass die Pfarrei St. Urbanus plant, das bisherige Pfarrzentrum Michaelshaus Anfang 2027 aus wirtschaftlichen Gründen aufzugeben.
Die Fraktion führt in der Begründung an, dass dieser Schritt Auswirkungen auf das öffentliche Leben in Buer haben könnte. Mit der Aufgabe des Zentrums fielen unter anderem der Kulturbiergarten sowie ein Treffpunkt für verschiedene Initiativen weg. Zudem würde der Stadtteil durch den Verlust des Veranstaltungssaals für größere Anlässe sowie der angrenzenden Grünanlage als Veranstaltungsfläche ein Raum für kulturelle Aktivitäten entgehen.
Um die damit verbundenen Fragen zu klären, bittet die SPD-Bezirksfraktion Nord darum, Vertreter der Pfarrei St. Urbanus sowie Vertreter der Stadt Gelsenkirchen zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Nord einzuladen.
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Beratungsfolge
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 4Haushaltsberatungsverfahren 2027
- 4.1Entwurf der Haushaltssatzung 2027Zur Vorlage · 25-30/01662 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gelsenkirchen hat die Beschlussvorlage 25-30/01662 vorgelegt, die den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027 zum Gegenstand hat. Der Entwurf wurde vom Stadtdirektor und Stadtkämmerer aufgestellt und von der Oberbürgermeisterin bestätigt. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird der Entwurf inklusive der erforderlichen Anlagen dem Rat der Stadt zugeleitet.
Der Haushaltsplanentwurf ist strukturell in einen Vorbericht sowie einen Haushaltsplan mit Anlagen unterteilt. Die eigentliche Satzung ist im zweiten Teil auf den Seiten 5 bis 10 enthalten. Der Haushaltsplan 2027 wird elektronisch über das Ratsinformationssystem oder ab dem 04.09.2026 über die städtische Internetseite bereitgestellt. Eine separate Ratsvorlage befasst sich mit der Auflistung zum investiven Teil des Finanzplans 2027.
Der vorgesehene Beratungsprozess sieht für den Rat der Stadt eine Anhörung am 03.09.2026 sowie eine Entscheidung am 10.12.2026 vor. Vor der abschließenden Entscheidung im Rat findet eine Reihe von Vorberatungen in verschiedenen Ausschüssen statt, darunter der Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss, der als federführend für die Vorberatung gelistet ist. Zudem sind Anhörungen in den Bezirksvertretungen Gelsenkirchen-West, Süd, Mitte, Ost und Nord sowie Vorberatungen in zahlreichen Fachausschüssen, wie etwa dem Ausschuss für Bau und Liegenschaften oder dem Ausschuss für Wirtschaft und Innovation, vorgesehen.
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Hauptdokument|Anlage 1 - Vorbericht 2027 ENTWURF|Anlage 2 - Haushaltsentwurf 2027 -Teil 1|Anlage 3 - Haushaltsentwurf 2027 -Teil 2
Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 11.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit
- 11.11.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
- 10.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · ohne Abstimmung
- 05.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · mehrheitlich zugestimmt
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · ohne Abstimmung
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · ohne Abstimmung
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 4.2Entwurf der Auflistung zum investiven Teil des Finanzplans 2027Zur Vorlage · 25-30/01648 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtkämmerei und Finanzen legen einen Entwurf für die Auflistung zum investiven Teil des Finanzplans 2027 vor. Die Vorlage dient der Erleichterung der Steuerungs- und Kontrollfunktion des Rates, da für das Haushaltsaufstellungsverfahren 2027 die Erwartung besteht, einen durch die Bezirksregierung Münster genehmigungspflichtigen Haushalt ohne Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes aufstellen zu können.
Der Kreditbedarf für investive Maßnahmen beläuft sich auf 279.771.835 €. Dieser setzt sich aus verschiedenen Bereichen zusammen, darunter laufende Maßnahmen in Höhe von 108.086.321 €, neue Maßnahmen mit 44.785.014 €, Schulbau- und Infrastrukturmaßnahmen über 79.500.000 € sowie Ausleihungen an eigenbetriebsähnliche Einrichtungen in Höhe von 61.400.000 €. Hinzu kommen 2.322.500 € für Gebührenhaushalte/rentierliche Maßnahmen und 930.000 € für das Startchancen-Programm, abzüglich allgemeiner Deckungsmittel von 17.252.000 €. Die geplanten Auszahlungen steigen von 316,6 Mio. € im Jahr 2026 auf 365.130.908 € im Jahr 2027, während die Einzahlungen von 64,4 Mio. € auf 85.359.073 € ansteigen.
Zu den genannten Großprojekten gehören die Errichtung der Kulturschule, die Gesamtschule Hängebank Consolidation, der Neubau der Grundschule Wildenbruchplatz sowie die Sanierung der Gemeinschafts Grundschule Glückaufschule. Weitere Maßnahmen umfassen den Neubau des Zentralbads, die Erneuerung des Volkshauses Rotthausen, die Feuerwache Wildenbruchstraße sowie die Umsetzung der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027. Für die Vergabe von Aufträgen mit Kassenwirksamkeit in den Jahren 2028 und folgende sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 441,4 Mio. EUR geplant.
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Hauptdokument|Anlage 1 Investitionsliste 2027 KV Einbringung Entwurf|Anlage 2 Investitionmaßnahmen EB Einbringung Entwurf
Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 11.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit
- 11.11.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
- 10.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · ohne Abstimmung
- 05.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · mehrheitlich zugestimmt
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · ohne Abstimmung
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · ohne Abstimmung
- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 5Schulwegsicherung MährfeldschuleZur Vorlage · 25-30/01444 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht Maßnahmen zur Schulwegsicherung im Bereich der Mährfeldschule vor. Hintergrund ist eine Anfrage der Schulleitung bezüglich Verkehrsbehinderungen und Gefährdungen im Röttgersweg während der Hol- und Bringzeiten.
Nach einer Prüfung der Situation wurde die Einrichtung einer Schulstraße als nicht verhältnismäßig abgelehnt, da dies Auswirkungen auf drei Straßen sowie auf die Anfahrt für Anwohnende und Gewerbebetriebe hätte. Stattdessen soll die Verkehrsführung angepasst werden. Am Howeg wird ein Einfahrtverbot in den Röttgersweg eingerichtet, wodurch dieser zur Einbahnstraße in nördlicher Richtung wird. Die Anfahrt zur Schule ist künftig auf die Richtungen Süd und West beschränkt, während der Radverkehr die Einbahnstraße auch in südliche Richtung befahren darf. Zudem wird die Umfahrung der Grüninsel am Röttgersweg auf eine Fahrt gegen den Uhrzeigersinn festgelegt.
Flankierende bauliche Maßnahmen umfassen den Ausbau einer Sperrfläche an der Grüninsel zu einem vorgezogenen Gehweg mit Bordabsenkung sowie die Verschiebung einer Bordsteinabsenkung im Kurvenbereich am Schulgebäude. Ein Haltverbot wird mittig der Häuser Röttgersweg 25 bis 27 eingerichtet. Zur Reduzierung von Haltevorgängen werden bestehende Senkrechtstellplätze an der Schule öffentlich ausgewiesen und durch Borde sowie Grünflächen vom ruhenden Verkehr abgegrenzt. Vier von sechs dieser Plätze sowie drei weitere Plätze am Howeg werden als Elternhaltestelle gekennzeichnet, die montags bis freitags von 7:30 bis 16 Uhr für kurzzeitiges Halten zur Nutzung bereitstehen.
Die Gesamtkosten der Maßnahmen belaufen sich auf 15.000 €. Die Umsetzung soll während der Schulferien erfolgen.
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Hauptdokument|Übersichtsplan Schulwegsicherung Mährfeldschule
Beratungsfolge
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zurückgezogen
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · vertagt
Ergebnis: zurückgezogen - 5Schulwegsicherung MährfeldschuleZur Vorlage · 25-30/01796 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord wird über Maßnahmen zur Schulwegsicherung an der Mährfeldschule beraten. Die geplanten Veränderungen umfassen eine neue Verkehrsführung, die durch ein Einfahrtverbot von der Howeg in den Röttgersweg sowie eine erweiterte Einbahnstraßenregelung realisiert werden soll. Ziel ist es, die Übersichtlichkeit im Verkehr, insbesondere während der Bring- und Abholzeiten, zu erhöhen und die Sicherheit für Fußgänger zu verbessern.
Im Rahmen der baulichen Anpassungen soll ein separater Gehweg geschaffen werden, um den Fußverkehr von der Parkfläche zu trennen. Die Anzahl der Stellplätze vor dem Schulgebäude wird von etwa zehn auf sechs reduziert, wobei die Flächen künftig der öffentlichen Verkehrsfläche zugeordnet werden. Vier dieser Plätze werden als Elternhaltestelle ausgewiesen, um das Halten im Bereich der Schule zu regulieren. Eine Querung der Straße über die begrünte Mittelinsel wird baulich freigehalten.
Die Einrichtung einer Schulstraße wird nach einer Prüfung der verkehrsplanerischen Auswirkungen nicht verfolgt, da eine Sperrung der Zufahrtsstraßen zu erheblichen Beeinträchtigungen für Anwohner führen und den Verkehr auf andere Straßen verlagern würde. Die Schulleitung hat den vorgeschlagenen Maßnahmen bereits zugestimmt. Die Kosten für die Umsetzung belaufen sich auf 15.000 Euro und werden aus dem Haushalt 2026 finanziert, wobei Mittel aus der Stellplatzablöse verwendet werden. Eine Information der Bürger erfolgt über Pressemitteilungen und die städtische Internetseite.
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Beratungsfolge
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 6Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine auf der Grundlage des Sportförderungsplanes der Stadt GelsenkirchenZur Vorlage · 25-30/01725 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stabsstelle Sportangelegenheiten hat eine Beschlussvorlage zur Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine auf Grundlage des Sportförderungsplans der Stadt Gelsenkirchen vorgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Dokument aufgeführten Zuschüsse in den angegebenen Höhen auszuzahlen. Die Entscheidung über die Verteilung der Unterhaltungskostenzuschüsse liegt jeweils bei den zuständigen Bezirksvertretungen, die eigenständig über die Verwendung der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel entscheiden.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 172.800,00 €. Die Verteilung der Mittel gliedert sich nach Bezirken und dem Ausschuss für Sportentwicklung. In der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West ist ein Budget von 9.752,00 € vorgesehen, unter anderem für den Bogensport-Club Gelsenkirchen e.V. (3.502,00 €) und den SV Horst-Emscher 08 e.V. (1.250,00 €). Die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd verfügt über ein Budget von 26.014,00 €, wobei der Reitverein ETuS Gelsenkirchen 1996 e.V. 10.564,00 € erhält. Für die Bezirksvertretung Gelsächinken-Mitte ist ein Budget von 18.586,00 € vorgesehen, darunter 6.000,00 € für den Ruderverein Gelsenkirchen e.V. Die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost sieht ein Budget von 27.592,00 € vor, mit 13.092,00 € für den Erler Spielverein 08 e.V. Die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord hat ein Budget von 44.300,00 €, unter anderem für den Ländl. Reit- und Fahrverein Gelsenkirchen-Buer e.V. (9.980,00 €).
Im Ausschuss für Sportentwicklung sind 46.556,00 € verteilt, wobei 18.600,00 € für die Nutzung des Sportparadieses durch den Eishockey-Club Gelsenkirchen 2000 e.V. vorgesehen sind. Die Förderfähigkeit setzt unter anderem den Sitz in Gelsenkirchen, die Zugehörigkeit zu Gelsensport e.V. und dem Landessportbund NRW sowie die Gemeinnützigkeit voraus. Die Vereine sind verpflichtet, die zweckentsprechende Verwendung der Mittel bis zum 31.03. des Folgejahres nachzuweisen.
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Hauptdokument|03 Anlage 1 und 2 -Zuschüsse 2026 Vereine Sportförderung
Beratungsfolge
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · einstimmig zugestimmt
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · einstimmig zugestimmt
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · mehrheitlich zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · einstimmig zugestimmt
- 30.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sportentwicklung · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 7Bauunterhaltungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden mit bezirklicher Bedeutung im Stadtbezirk Gelsenkirchen-Nord Standort: Hans-Schwier-Berufskolleg, Heegestr. 14Zur Vorlage · 25-30/01775 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 25-30/01775 sieht verschiedene Bauunterhaltungsmaßnahmen am Hans-Schwier-Berufskolleg im Stadtbezirk Gelsenkirchen-Nord vor. Gegenstand der geplanten Arbeiten ist die Erneuerung sowie Ertüchtigung der Beschattungsanlage, die mit der Sanierung der Fassadenfugen verbunden ist. Zudem ist eine Teilertüchtigung des Vordaches am Haupteingang durch die Erneuerung der Überkopfverglasung vorgesehen. Diese Maßnahmen dienen dem vorbeugenden Gebäudeerhalt sowie der Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes.
Die veranschlagten Kosten für die Arbeiten an der Beschattungsanlage und den Fugen belaufen sich auf etwa 450.000 Euro, während für das Vordach rund 100.000 Euro vorgesehen sind. Die Gesamtkosten von circa 550.000 Euro sollen vollständig aus Eigenmitteln finanziert werden. Die Umsetzung ist für das Jahr 2027 geplant, wobei die Fassadenarbeiten ab dem Frühjahr 2027 beginnen sollen. Um den Schulbetrieb zu entlasten, ist die Durchführung der Arbeiten am Vordach nach Möglichkeit zum Beginn der Sommerferien 2027 vorgesehen.
Die Auswahl der technischen Lösungen erfolgt unter Berücksichtigung von Investitions-, Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungskosten sowie der Klimarelevanz und Ressourcenschonung. Während der Bauphase können Beeinträchtigungen durch Lärm, Absperrungen und Baustellenverkehr auftreten, wobei die Sicherheit der Gebäudenutzer gewährleistet bleiben muss. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der öffentlichen Bekanntgabe der Haushaltssatzung 2027. Die Entscheidung über die Vorlage wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord am 05.11.2026 erwartet.
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- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 8Beschluss der Kommunalen Wärmeplanung der Stadt GelsenkirchenZur Vorlage · 25-30/01849 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 25-30/01849 befasst sich mit der Erstellung und Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Gelsenkirchen. Ziel der Planung ist die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045. Der Rat der Stadt soll die Wärmeplanung beschließen und die Verwaltung damit beauftragen, eine erste Aktualisierung des Plans im Jahr 2027 vorzunehmen. Dabei sollen die Vorgaben des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes berücksichtigt werden.
Für die Erstaufstellung des Wärmeplans steht der Stadt ein Belastungsausgleich in Höhe von insgesamt 526.603,59 Euro zur Verfügung, der in drei Tranchen zu je 175.534,53 Euro ausgezahlt wird. Die gesetzliche Frist für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern zur Erstellung eines solchen Plans war der 30. Juni 2026. Der Beratungsprozess sieht Vorberatungen in den Bezirksvertretungen Gelsenkirchen-West, -Süd, -Mitte, -Ost und -Nord sowie im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz vor, bevor eine Entscheidung im Rat für den 10. Dezember 2026 vorgesehen ist.
Nach dem Beschluss müssen die Ergebnisse des Wärmeplans veröffentlicht und die entsprechenden Daten elektronisch an das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima übermittelt werden. Die Verwaltung wird die Gebiete für die Wärmeversorgung 2045 in Form einer interaktiven Online-Karte bereitstellen und die Umsetzung der Maßnahmen einleiten. Eine regelmäßige Aktualisierung des Wärmeplans ist mindestens alle fünf Jahre vorgesehen.
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Hauptdokument|Anlage 1 Übersicht der Stellungnahmen|Anlage 2 Endbericht kommunale Wärmeplanung
Beratungsfolge
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · mehrheitlich zugestimmt
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · mehrheitlich zugestimmt
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · mehrheitlich zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · abgelehnt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - –Interkommunale Stadterneuerung Hassel.Westerholt.Bertlich: Fortführung des Gebietsbeirats und Quartiersfonds im interkommunalen VerstetigungsgebietZur Vorlage · 25-30/01862 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt soll über eine neue Richtlinie für die Vergabe von Projektmitteln aus dem Quartiersfonds im interkommunalen Verstetigungsgebiet Hassel.Westerholt.Bertlich entscheiden. Mit dem Auslaufen der Städtebauförderung durch Land und Bund Ende 2025 wurde das Gebiet in eine Verstetigungsphase überführt. Da das zuständige Verstetigungsteam bei der Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt seit August 2026 vollständig besetzt ist, sollen der Gebietsbeirat sowie der Quartiersfonds wieder aufgenommen werden.
Die neue Richtlinie wurde in Abstimmung zwischen den beteiligten Kommunen und den bisherigen Mitgliedern des Gebietsbeirats erarbeitet. Sie berücksichtigt die veränderten Rahmenbedingungen der Verstetigung und führt die Regelungen beider Städte zusammen. Aufgrund reduzierter personeller Ressourcen im Verstetigungsteam und eines Budgets von 10.000 Euro pro Jahr und Kommune für Quartiersfondsprojekte wurden die Vorgaben angepasst.
Der interkommunale Gebietsbeirat wird künftig aus 24 stimmberechtigten, zwei beratenden Mitgliedern sowie 26 Stellvertretern bestehen, wobei die Entsendung durch die Kommunen zu gleichen Teilen erfolgt. Für Gelsenkirchen Hassel umfasst die Zusammensetzung Vertreter der Bezirksvertretung Nord, des Stadtrats, des Beirats für Senioren sowie des Ausschusses für Chancengleichheit und Integration sowie gewählte Personen aus der Bürgerschaft. Bis zur Durchführung der ersten Stadtteilkonferenz mit Neuwahlen im ersten Halbjahr 2027 sollen die bisherigen bürgerschaftlichen Mitglieder kommissarisch im Amt bleiben.
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Beratungsfolge
- 11.11.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
- 05.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · mehrheitlich zugestimmt
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · mehrheitlich zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung des Beirates für Senioren · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - –Entsendung von Mitgliedern in den Gebietsbeirat des interkommunalen Verstetigungsgebiets Hassel.Westerholt.BertlichZur Vorlage · 25-30/01864 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25-30/01864 regelt die Entsendung von Mitgliedern in den Gebietsbeirat des interkommunalen Verstetigungsgebiets Hassel.Westerholt.Bertlich. Ziel der Vorlage ist die personelle Besetzung des Gremiums durch Vertreter verschiedener politischer Instanzen der Stadt Gelsenkirchen.
Nachdem die grundlegende Entscheidung zur Fortführung des Gebietsbeirats bereits im Sommer 2025 getroffen wurde, mussten die Rahmenbedingungen für die interkommunale Zusammenarbeit zwischen Gelsenkirchen und Herten zunächst abgestimmt werden. Da sich der Verstetigungsprozess nach den Kommunalwahlen 2025 noch in der Aufbauphase befand, erfolgte bisher keine Neubesetzung des Beirats. Die vorliegende Vorlage sieht nun die Entsendung von stimmberechtigten Mitgliedern sowie Stellvertretungen durch den Rat der Stadt, die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord, den Beirat für Senioren sowie durch den Ausschuss für Chancengleichheit und Integration vor. Für den Ausschuss für Chancengleichheit und Integration ist zudem die Entsendung eines beratenden Mitglieds vorgesehen.
Die Wirksamkeit dieser Besetzung steht unter dem Vorbehalt der Entscheidung des Rates der Stadt am 10. Dezember 2026 bezüglich der Fortführung des Gebietsbeirats und des Quartiersfonds. Die Besetzung durch die Stadt Herten erfolgt in einem vergleichbaren Verfahren durch deren politische Gremien. Eine finanzielle Belastung oder Klimarelevanz wird in der Vorlage nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · mehrheitlich zugestimmt
- 05.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · mehrheitlich zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung des Beirates für Senioren · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 11Mitteilungen und Anfragen
- 11.1Mitteilungen
- 11.1.1Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Dr. Kirchhoff - Mögliche Umsetzung einer saisonalen Lampion-Dekoration in der Buerschen Innenstadt -Zur Vorlage · 25-30/01647 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Ratsmitglied hat die Verwaltung um eine Sachstandsmitteilung zur möglichen Umsetzung einer saisonalen Lampion-Dekoration in der Buerschen Innenstadt sowie zum Stand des Citymanagements gebeten.
Hinsichtlich der Personalsituation teilte die Verwaltung mit, dass die Stellenausschreibung für das Citymanagement Buer im August veröffentlicht wurde. Die Verzögerung gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan resultierte aus inhaltlichen Abstimmungsbedarfen bei den Verträgen und den Ausschreibungsplattformen. Das Auswahlverfahren beginnt nach Ablauf der Bewerbungsfrist im September 2026. Für die Stelle stehen städtische Mittel in Höhe von 75.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Die Zuständigkeit für Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung liegt je nach Vorhaben bei verschiedenen Fachreferaten. Die von der CDU-Bezirksfraktion Nord eingebrachten Sachmittel in Höhe von 8.500 Euro stehen in voller Höhe zur Verfügung und könnten theoretisch für saisonale Dekorationselemente eingesetzt werden.
Eine Prüfung der vorhandenen Befestigungsmöglichkeiten an Hausfassaden konnte nicht durchgeführt werden, da die Verantwortlichkeiten der ehemaligen Werbegemeinschaft Buer nicht eindeutig zugeordnet werden konnten und kein Kontakt zu allen Immobilieneigentümern hergestellt wurde.
Für eine mögliche Lampion-Dekoration schätzt die Verwaltung die Kosten pro Stück bei einer Beschaffung auf etwa 10 bis 15 Euro, während eine Miete zwischen 2 und 6 Euro pro Stück kosten würde. Für die Montage und Demontage sind jeweils etwa 5.000 bis 6.000 Euro einzuplanen. Eine konkrete Umsetzung der Dekoration wird als Aufgabe des neuen Citymanagements betrachtet, wobei die Verwaltung den Prozess begleiten wird.
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- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 11.1.2Anfrage der Bezirksverordneten Frau Baschek - Familienbüro in Buer, analog zu dem Familienbüro in GE-Mitte -Zur Vorlage · 25-30/01868 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Mitteilungsvorlage 25-30/01868 befasst sich die Verwaltung mit einer Anfrage aus der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord. Ein Mitglied der Bezirksvertretung erkundigte sich im Rahmen der Sitzung am 10. September 2026, ob im Stadtbezirk Buer ein Familienbüro existiert oder die Einrichtung eines solchen Büros geplant ist. Hintergrund der Anfrage war der Verweis auf das bestehende Familienbüro in Gelsenkirchen-Mitte, welches Angebote zur Familienförderung für Kinder unter sechs Jahren sowie die Koordinierungsstelle des Netzwerks „Frühe Hilfen“ beherbergt.
Die zuständige Fachabteilung teilte dazu mit, dass die Einrichtung eines weiteren Familienbüros derzeit nicht geplant ist. Die bestehenden Angebote zur Unterstützung von Familien mit Kindern bis sechs Jahre, wie beispielsweise Hausbesuche bei Erstgeborenen, Familienbildungsangebote oder das Projekt „aufGEfangen“, sind jedoch auf das gesamte Stadtgebiet ausgelegt und werden somit auch im Stadtbezirk Nord angeboten. Ebenso erstreckt sich die Arbeit des Gelsenkirchener Netzwerks „Frühe Hilfen“, welches im Familienbüro koordiniert wird, auf das gesamte Stadtgebiet der Stadt.
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- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 11.1.3Anfrage der Bezirksverordneten Frau Baschek - Barrierefreiheit im Rathaus Buer bei Ausfall der Aufzugsanlagen -Zur Vorlage · 25-30/01785 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Mitteilungsvorlage 25-30/01785 geht es um die Funktionsfähigkeit der Aufzugsanlagen im Rathaus Buer und die damit verbundene Barrierefreiheit. Ein Ratsmitglied hatte im September 2026 eine Anfrage gestellt, da Hinweise auf Einschränkungen der barrierefreien Erreichbarkeit der Obergeschosse vorlagen.
Die Verwaltung teilte mit, dass der Personenaufzug am Eingang des Bürgercenters seit dem 4. August 2026 aufgrund einer defekten Antriebswelle außer Betrieb ist. Die Ausschreibung für einen neuen Antrieb findet am 14. Oktober 2026 statt; die Wiederinbetriebnahme wird etwa 12 bis 16 Wochen nach der Beauftragung erwartet. Der Lastenaufzug war im Zeitraum zwischen Mitte Juli und Mitte August 2026 ebenfalls zeitweise nicht nutzbar, da eine defekte Steuerungsplatine ersetzt werden musste. In diesem Zeitraum waren beide Aufzüge zeitweise gleichzeitig außer Betrieb.
Als Maßnahmen zur Sicherstellung der Erreichbarkeit wurden Reparaturaufträge mit hoher Priorität erteilt. Eine Verlegung von Dienstleistungen oder Terminen in barrierefreie Räume sowie die Bereitstellung alternativer Arbeitsplätze wurden nicht umgesetzt. Die Verwaltung begründete dies mit der vollständigen Auslastung des Gebäudes sowie dem hohen organisatorischen und finanziellen Aufwand, der angesichts der Haushaltslage nicht im angemessenen Verhältnis zu den Reparaturkosten stehe. Für beide Anlagen bestehen Wartungsverträge mit einer jährlichen Laufzeit und vier Wartungen pro Jahr zum Gesamtwert von 4.000 Euro.
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- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 11.1.4Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Gatzemeier - Ausstattung der Markthalle Buer mit öffentlichen Toiletten und Wickelraum -Zur Vorlage · 25-30/01852 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Modernisierung der Markthalle Buer werden im Zuge der aktuellen Umbau- und Entwicklungsvorhaben öffentlich zugängliche Toilettenanlagen geschaffen. Dies geht auf eine Anfrage eines Bezirksverordneten in der Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord vom 11. Juni 2026 zurück.
Die Verwaltung teilt mit, dass neben einer Damen- und einer Herrentoilette auch eine barrierearme Toilette eingerichtet wird. In dieser barrierearmen Einheit ist zudem eine Wickelstation vorgesehen, wodurch eine geschlechtsneutrale Wickelmöglichkeit für alle Betreuungspersonen bereitgestellt wird. Die Toilettenanlage wird über einen separaten Eingang verfügen, was der Verwaltung die Möglichkeit gibt, die Öffnungszeiten eigenständig festzulegen. Eine Entscheidung darüber, inwieweit die Öffnungszeiten über die Marktzeiten hinaus oder an Feiertagen ausgeweitet werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gefallen.
Hinsichtlich der weiteren Versorgung im Bezirk Nord weist die Verwaltung darauf hin, dass die Toilettenanlagen im Rathaus Buer sowie im Kunstmuseum auf der Horster Straße während der jeweiligen Öffnungszeiten der Institutionen der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Eine weitere öffentliche Anlage auf der Domplatte wird durch die Buer Management GmbH betreut, wobei die Verwaltung keinen Einfluss auf deren Betriebszeiten hat.
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- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - –Anfrage der Bezirksverordneten Frau Baschek - Entwicklung des Stadtwerke Areals an der Horster Straße -Zur Vorlage · 25-30/01854 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord wurde eine Anfrage zur Entwicklung des ehemaligen Stadtwerke-Areals an der Horster Straße gestellt. Im Fokus steht die Frage, ob das Gelände aufgrund seiner Größe und Lage für die Schaffung zusätzlichen Schulraums genutzt werden kann, während gleichzeitig das Bebauungsplanverfahren Nr. 426 eine Wohnbebauung vorsieht.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass das Bebauungsplanverfahren nach einem Rückzug eines Investors im Jahr 2023 derzeit pausiert. Es wird angestrebt, das Verfahren mit einer Kombination aus Geschosswohnungsbau und Reihen- sowie Doppelhäusern fortzuführen. Ein zeitlicher Rahmen für einen Satzungsbeschluss lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlässlich angeben, da zunächst ein neuer Investor für den Geschosswohnungsbau ermittelt werden muss.
Hinsichtlich der aktuellen Nutzung wird mitgeteilt, dass das Hauptgebäude an der Horster Straße als Verwaltungssitz der Stadtwerke Gelsenkirchen genutzt wird, während Außenflächen als Baustofflager dienen und weitere Nebengebäude leerstehen. Das Areal wurde in der Vergangenheit als potenzieller Schulstandort betrachtet, jedoch aufgrund des politischen Beschlusses zur Wohnnutzung bei weiteren Prüfungen nicht weiter berücksichtigt.
Die Fläche von etwa 18.350 m² wäre nach Einschätzung der Verwaltung groß genug, um verschiedene Schulformen abzubilden, sofern verkehrstechnische Lösungen und spezifische städtebauliche Konzepte entwickelt werden. Die aktuellen städtebaulichen Ziele der Wohnbebauung stehen einer Einbeziehung in die Schulentwicklungsplanung jedoch entgegen.
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- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 11.1.6Anfrage der Bezirksverordneten Frau Malkowski - Parksituation Teltropsweg Ecke Bußmannstraße sowie Bußmannstraße Ecke Eppmannsweg -Zur Vorlage · 25-30/01857 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord am 10. September 2026 wurde eine Anfrage zu der Parksituation an den Kreuzungsbereichen Teltropsweg/Bußmannstraße sowie Bußmannstraße/Eppmannsweg im Stadtteil Hassel gestellt. Ein Ratsmitglied verwies dabei auf Bürgerbeschwerden über Fahrzeuge, die entgegen der Vorschriften in den Kreuzungsbereichen abgestellt werden. Es wurde angeführt, dass durch das Nichteinhalten der vorgeschriebenen Abstände von fünf Metern die Sicht und die Bewegungsfreiheit für den Verkehr behindert würden, was zu Gefahrensituationen führe. Es wurde nach den Möglichkeiten der Verwaltung zur Beseitigung dieser Problematik gefragt.
Die zuständige Fachabteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung teilte mit, dass die genannten Bereiche bereits durch den Verkehrsüberwachungsdienst im Rahmen von Ortsterminen überprüft worden seien, wobei zum Zeitpunkt der Prüfung keine Parkverstöße festgestellt werden konnten. Der Verkehrsüberwachungsdienst wird die Örtlichkeiten weiterhin im Rahmen der personellen und organisatorischen Möglichkeiten kontrollieren. Bei Feststellungen von Verstößen gegen die Parkabstände gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO werden diese ordnungsrechtlich verfolgt. Bei erheblicher Behinderung oder Gefährdung des Verkehrs wird zudem die Veranlassung von Abschleppmaßnahmen in Betracht gezogen. Um die Kontrollen gezielter ausrichten zu können, plant der Dienst eine Erhöhung der Kontrollintervalle zu unterschiedlichen Tageszeiten und bittet um konkrete Hinweise zu den Zeiten, zu denen die beschriebenen Situationen regelmäßig auftreten.
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- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - –Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Köpsell - Situation am Heinrich-Müller-Weg -Zur Vorlage · 25-30/01917 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Mitteilungsvorlage 25-30/01917 befasst sich die Verwaltung mit einer Anfrage eines Bezirksverordneten zur Situation am Heinrich-Müller-Weg. Der Weg, der als Verbindung zwischen der Körnerstraße und der Bergmannsglückstraße sowie als Zuweg zum AWO-Seniorenzentrum Uhlenbrock dient, ist als getrennter Geh- und Radweg ausgewiesen. Laut der Anfrage nutzen Kraftfahrzeuge den Weg in den Nachtstunden unzulässig als Durchfahrtsweg. Zudem wurden Beobachtungen über mögliche illegale Warenübergaben sowie zunehmende Verunreinigungen durch Urinieren im Bereich eines Garagenhofs gemeldet.
Die zuständige Fachabteilung für Öffentliche Sicherheit und Ordnung führt aus, dass Kraftfahrzeugverkehr auf dem Weg, abgesehen von Elektrokleinstfahrzeugen, grundsätzlich nicht zulässig ist. Eine Unterbindung des unerlaubten Befahrens könne nur durch Überwachung erfolgen. Da die Zuständigkeit für die Überwachung des fließenden Verkehrs bei der Kreispolizeibehörde liegt, wurden die entsprechenden Hinweise an die Polizei weitergeleitet. Bauliche Hindernisse wie Sperrpfosten oder Drängelgitter dürfen auf dem Geh- und Radweg nicht angeordnet werden.
Bezüglich des Garagenhofs stellt die Verwaltung fest, dass es sich um ein Privatgrundstück handelt, welches nach Einschätzung des Kommunalen Ordnungsdienstes bisher nicht in Zusammenhang mit ordnungsrechtlichen Verstößen stand. Bei erneuten Beobachtungen von Missständen wird auf die Erreichbarkeit der Leitstelle des Referates Öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie auf den Notruf der Polizei bei mutmaßlichen Straftaten verwiesen.
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- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - –Monitoringbericht Einzelhandel Bestandsanalyse und Entwicklung 2026Zur Vorlage · 25-30/01920 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Wirtschaftsförderung hat eine Mitteilungsvorlage zum Monitoringbericht Einzelhandel vorgelegt, der die Bestandsanalyse und Entwicklung für das Jahr 2026 umfasst. Die Berichterstattung basiert auf einem Beschluss des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses aus dem Jahr 2024, der die Verwaltung mit einer jährlichen Berichterstattung über die Umsetzung der Maßnahmen des Einzelhandelskonzepts beauftragt hat. Der vorliegende Bericht bildet den Auftakt dieser jährlichen Reihe.
Untersucht wurden für den ersten Bericht die Hauptzentren City und Buer. In der City ist die gesamte Verkaufsfläche seit 2022 zurückgegangen, was unter anderem auf die Schließung von Galeria Kaufhof und Primark sowie eine Flächenreduzierung von C&A um rund 27 % zurückzuführen ist. Die Leerstandsquote in der City liegt bei etwa 12 %. In Buer wird eine Leerstandsquote von rund 19 % ausgewiesen, wobei Schwerpunkte unter anderem die Hochstraße 26-30, die ehemalige Sinn&Leffers Filiale, der Goldbergplatz und die Marientorpassage sind. Gegenläufige Entwicklungen in Buer zeigen sich durch den geplanten Einsatz eines Edeka-Citykonzepts in der Buerschen Markthalle sowie Standortbekenntnisse von Fielmann, Engbers, Woolworth und Tchibo.
Das Monitoring soll zukünftig auf alle zentralen Versorgungsbereiche ausgeweitet werden. Die Verwaltung nutzt die Daten, um Veränderungen frühzeitig zu erkennen. Als Herausforderung werden komplexe Eigentümerstrukturen und veränderte Anforderungen an großflächige Einzelhandelsflächen genannt.
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Beratungsfolge
- 11.11.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 11.1.9Mündliche Mitteilungen
- 11.2Anfragen