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Mitteilungsvorlage

Anfrage des sachkundigen Bürgers Herrn Winkelkötter -Auswirkungen OVG-Urteil Regionalplan Ruhr -

25-30/01871

🟡 In Beratung Nächste Station: 11.11.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage 25-30/01871 thematisiert die Auswirkungen des Urteils des Oberverwaltungsgerichts zur Rechtswidrigkeit des Regionalplans Ruhr auf die Stadtentwicklung in Gelsenkirchen. Da der Regionalverband Ruhr eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht hat, behält der Regionalplan vorerst seine Wirksamkeit. Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird für einen Zeitraum von drei bis acht Monaten ab dem 23. September 2026 erwartet, wobei ein anschließendes Bestätigungsverfahren zwischen einem und anderthalb Jahren dauern kann. Im Falle einer Unwirksamkeit des Regionalplans würde der regionale Flächennutzungsplan mit dem Planungsstand 2rag 2024 wieder in Kraft treten.

Für laufende Bauleitplanverfahren wird ein zügiger Abschluss angestrebt. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Bebauungsplanverfahren Nr. 450 für das ehemalige Güterbahnhofsgelände Gelsenkirchen-Wattenscheid sowie Nr. 457 für die Schule am Junkerweg, da in diesen Fällen Abweichungen zwischen dem Regionalplan und dem regionalen Flächennutzungsplan bestehen. Neue Planungen, die Änderungen am Regionalplan erfordern, unterliegen Unwägbarkeiten bis zur Verabschiedung eines neuen Regionalplans, was voraussichtlich nicht vor 2030 der Fall sein wird.

Die Entwicklung von Wohn- und Gewerbeflächen orientiert sich an der Strategie der Innenentwicklung sowie an verschiedenen städtischen Konzepten zur Wohnraum- und Wirtschaftsflächenentwicklung. Die gewählten Standorte liegen primär im planerischen Innenbereich, um regionale Planungsänderungen zu vermeiden. Die Verwaltung nimmt an Austauschformaten des Regionalverbands Ruhr teil und strebt Klärungen bezüglich der landesplanerischen Zielanpassungen für die genannten Bebauungsplanverfahren an. Der neue Landschaftsplan erlangte am 16. Oktober 2026 Rechtskraft.

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