Anfrage des Stadtverordneten Herrn Dobratz - Gestaltungssatzungen in Nahversorgungs- und Einkaufsbereichen -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/01913 beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion zu den bestehenden Gestaltungssatzungen in Nahversorgungs- und Einkaufsbereichen. Im Stadtgebiet existieren derzeit 15 Gestaltungssatzungen, acht Erhaltungssatzungen und drei Denkmalbereichssatzungen. Die Gestaltungssatzungen für die Hauptzentren City und Buer sind seit dem 29. Januar 2022 rechtskräftig. Diese Satzungen regeln verbindlich die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, etwa Fassaden, Fenster, Türen, Werbeanlagen und Vordächer, während Gestaltungskonzepte für Außengastronomie und Warenauslagen lediglich als Empfehlungen dienen.
Die Überwachung der Satzungen erfolgt anlassbezogen durch die Bauverwaltung im Rahmen von Bauzustandsbesichtigungen. Seit dem 01.01.2023 wurden 105 Satzungsverstöße erfasst. Bei Verstößen werden ordnungsbehördliche Verfahren zur Mängelbehebung eingeleitet, wobei in seltenen Fällen Zwangsgelder festgesetzt werden. Die Verwaltung sieht aktuell keinen Anpassungsbedarf für die bestehenden Satzungen oder eine Ausweitung auf weitere Gebiete.
Hinsichtlich der Anwendung von Gestaltungskonzepten im Sondernutzungsverfahren, etwa bei der Beurteilung von Außengastronomie, Warenauslagen oder Möblierung öffentlicher Flächen, wird erläutert, dass eine veränderte Bewertung einzelner Elemente wie Pflanzkübel oder Sichtschutzelemente ohne förmliche Satzungsänderung möglich ist. Eine Ausweitung der Regelungen auf weitere Nebenzentren erfordert einen gebietsspezifisch begründeten Regelungsbedarf, der nach Angaben der Verwaltung aktuell nicht vorliegt. Für die Aufstellung zusätzlicher Satzungen müssten vorab die gestalterischen Eigenarten untersucht sowie verhältnismäßige Vorgaben entwickelt werden. Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss soll die Vorlage am 11.11.2026 zur Kenntnisnahme behandeln.
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Beratungsfolge
- 11.11.2026anstehend
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