Ausschuss- und Beiratsangelegenheiten hier: Umbesetzungen der AfD-Fraktion
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat im Rahmen der Beschlussvorlage 25-30/01970 über personelle Änderungen in der Besetzung der städtischen Ausschüsse entschieden. Die Änderungen basieren auf einem Antrag der AfD-Fraktion vom 29. Oktober 2026, mit dem eine Umbesetzung sowie eine Ergänzungswahl beantragt wurden.
Im Rechnungsprüfungsausschuss kommt eine sachkundige Bürgerin als neues Mitglied zum Einsatz, während das bisherige Mitglied, ein sachkundiger Bürger, aus dem Gremium ausscheidet. Ebenso wurde im Ausschuss für Bildung eine personelle Veränderung vorgenommen. Hier ersetzt ein sachkundiger Bürger das bisherige Mitglied, welches ebenfalls ein sachkundiger Bürger war.
Die rechtliche Grundlage für diese Neubesetzungen ergibt sich aus der Gemeindeordnung NRW. Demnach bestimmt die Fraktion, der das ausscheidende Mitglied angehörte, die Nachfolge. Die Bestellung der sachkundigen Bürger erfolgt durch den Rat der Stadt. Die finanziellen Auswirkungen dieser Umbesetzungen liegen im Rahmen der geltenden Entschädigungsverordnung.
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Beratungsfolge
- 02.11.2026mehrheitlich zugestimmt
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