Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2026 in der Zeit vom 01.01.2026 bis 31.08.2026
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat der Stadt eine Mitteilungsvorlage zur Kenntnisnahme über über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. August 2026 vor. Die Vorlage erläutert die rechtlichen Grundlagen nach der Gemeindeordnung NRW, die Überschreitungen von Haushaltsansätzen in unabweisbaren Einzelfällen ermöglicht.
Gemäß der Haushaltssatzung 2026 obliegt die Entscheidung über solche Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen dem Stadtkämmerer, sofern bestimmte Wertgrenzen von jeweils ein Promille des jeweiligen Planvolumens nicht überschritten werden. Bei Überschreitung dieser Grenzen liegt die Entscheidungskompetenz beim Rat der Stadt.
Im Berichtszeitraum wurde von den bestehenden Befugnissen Gebrauch gemacht. Die Verwaltung gab die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen im konsumtiven Teilhaushalt in Höhe von 892.410,50 Euro. Zudem wurden über- und außerplanmäßige Auszahlungen im konsumtiven Teilhaushalt mit einem Gesamtvolumen von 562.244,64 Euro sowie im investiven Teilhaushalt in Höhe von 3.225.101,00 Euro genehmigt. Die Deckung dieser zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen ist laut der Vorlage gewährleistet. Der Rat der Stadt erhält diese Informationen im Rahmen der Sitzung am 8. Oktober 2026 zur Kenntnisnahme.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 1529645
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ Anlage 1 - konsumtiver Teilhaushalt Haushalt 01.01. -31.08.2026
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ Anlage 2 - investiver Teilhaushalt Haushalt 01.01. - 31.08.2026
Beratungsfolge
- 02.11.2026zur Kenntnis genommen
- 08.10.2026vertagt
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