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Tagesordnung
- 14Bestellung von Vertretern
- 14.3Bestellung von Vertreterinnen bzw. Vertretern für den Aufsichtsrat bei städtischen Beteiligungsgesellschaften und im Verwaltungsrat der Sparkasse GelsenkirchenZur Vorlage · 25-30/01743 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25-30/01743 der Verwaltungskoordinierung sieht die Nachbesetzung von Vertretungen in verschiedenen Gremien städtischer Beteiligungsgesellschaften sowie im Verwaltungsrat der Sparkasse Gelsenkirchen vor. Anlass für die Vorlage ist das Ableben eines Stadtverordneten am 1. Juli 2026, wodurch die Mandate in mehreren Aufsichtsräten vakant geworden sind.
Der Rat der Stadt soll gemäß der Gemeindeordnung NRW neue Vertreter für die verbleibende Wahlperiode bestellen. Die geplanten Besetzungen umfassen Mitglieder für die Aufsichtsräte der ggw GmbH, der Wissenschaftspark Gelsenkirchen GmbH sowie der Wissenschaftspark Gelsenkirchen Projekte gGmbH. Zudem ist die Bestellung eines Ersatzmitglieds für einen Stadtverordneten im Aufsichtsrat der Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH sowie eines stellvertretenden Mitglieds für einen Stadtverordneten im Aufsichtsrat der Stadterneuerungsgesellschaft Gelsenkirchen mbH & Co. KG vorgesehen. Des Weiteren soll ein ordentliches Mitglied für den Verwaltungsrat der Sparkasse Gelsenkirchen bestimmt werden.
Für die Wahl in den Verwaltungsrat der Sparkasse Gelsenkirchen sind gesetzliche Ausschlussgründe nach dem Sparkassengesetz NRW zu beachten, die unter anderem die Zugehörigkeit zu bestimmten Dienstverhältnissen oder die Ausübung gewerblicher Bankgeschäfte regeln. Die Vorlage weist zudem auf das Vorschlagsrecht der AfD-Fraktion hin, welches bei der Nachbesetzung zu berücksichtigen ist. Die Entscheidung über die personellen Nachbesetzungen ist für die Sitzung des Rates am 8. Oktober 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 02.11.2026 · Fortsetzung der Sitzung des Rates der Stadt vom 8. Oktober 2026
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · vertagt
- 14.3Bestellung von stellvertretenden Mitgliedern - Antrag der AfD-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 25-30/01833 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Ratsfraktion hat für die Ratssitzung am 8. Oktober 2026 einen Antrag gestellt, der die Behandlung eines zusätzlichen Tagesordnungspunktes vorsieht. Der Antrag bezieht sich auf das Thema der Bestellung von stellvertretenden Mitgliedern in zwei kommunalen Gremien.
Konkret geht es um die Besetzung von Stellvertreterposten im Aufsichtsrat der ggw GmbH sowie im Verwaltungsrat der Sparkasse Gelsenkirchen. Die Fraktion beantragt, diesen Punkt als Ergänzung zum bereits bestehenden Tagesordnungspunkt Ö 14.3 (Vorlagennummer 25-30/01743) in die Beratung des Rates aufzunehmen. Eine Entscheidung über die vorgeschlagene Ergänzung der Tagesordnung soll im Rahmen der genannten Sitzung erfolgen.
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Beratungsfolge
- 02.11.2026 · Fortsetzung der Sitzung des Rates der Stadt vom 8. Oktober 2026 · mehrheitlich zugestimmt
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 14.4Vertretung der Stadt - gkd-el - im Dachverband Kommunale IT-Dienstleister (KDN)Zur Vorlage · 25-30/01556 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 25-30/01556 regelt die personelle Vertretung der Gelsenkirchener Kommunale Datenzentrale Emscher-Lippe (gkd-el) innerhalb des Dachverbandes Kommunaler IT-Dienstleister (KDN). Die Stadt ist Mitglied des Zweckverbandes KDN, dessen Satzung vorsieht, dass die Verbandsversammlung aus jeweils einem Vertreter der Verbandsmitglieder besteht.
Der Rat der Stadt soll beschließen, dass die Vertretung in der Verbandsversammlung des KDN durch den Stadtdirektor wahrgenommen wird. Als Stellvertreter für diese Funktion sollen weiterhin drei Personen aus der gkd-el fungieren.
Darüber hinaus sieht die Vorlage die Bestimmung einer Vertretung für den Verbandsausschuss des KDN vor. Hierfür wird vorgeschlagen, dass ein Mitarbeiter der gkd-el die Vertretung der Stadt in diesem Gremium weiterhin übernimmt. Die Stellvertretung für diese Position soll ebenfalls durch zwei weitere Mitarbeiter der gkd-el erfolgen.
Die Vorlage wird im Betriebsausschuss der Gelsenkirchener Kommunale Datenzentrale Emscher-Lippe am 1. Oktober 2026 vorberaten, bevor sie am 8. Oktober 2026 im Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt wird. Finanzielle Belastungen oder Klimarelevanz werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 02.11.2026 · Fortsetzung der Sitzung des Rates der Stadt vom 8. Oktober 2026 · mehrheitlich zugestimmt
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · vertagt
- 01.10.2026 · 4. Sitzung des Betriebsausschusses Gelsenkirchener Kommunale Datenzentrale Emscher-Lippe · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 15Landtagswahl 2027 - Bildung von Kreiswahlausschüssen
- 15.1Benennung der sechs Beisitzerinnen bzw. Beisitzer sowie deren/ dessen persönlichen Stellvertretungen für den Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 73Zur Vorlage · 25-30/01756 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25-30/01756 befasst sich mit der Benennung von sechs Beisitzern sowie deren persönlichen Stellvertretern für den Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 73 (Gelsenkirchen I - Recklinghausen V) im Hinblick auf die Landtagswahl am 25. April 2027. Der Wahlkreis umfasst die Gelsenkirchener Stadtbezirke Mitte, Nord, West und Zweckel sowie die Stadt Gladbeck.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung sind die Räte der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen und der kreisangehörigen Stadt Gladbeck für die Wahl der Beisitzer zuständig. Das Verfahren sieht vor, dass die beteiligten Vertretungen im Einvernehmen über die Zusammensetzung des Ausschusses entscheiden. Basierend auf den Ergebnissen der letzten Kommunalwahl wurde eine Verteilung von jeweils zwei Beisitzern für die SPD, die AfD und die CDU ermittelt.
Unter Berücksichtigung der Bevölkerungsanteile im Wahlkreis entfallen vier der sechs Sitze auf die Stadt Gelsenkirchen und zwei Sitze auf die Stadt Gladbeck. Der Rat der Stadt Gelsenkirchen soll die Beisitzer und Stellvertreter beschließen und dem Rat der Stadt Gladbeck zur einvernehmlichen Beschlussfassung vorschlagen. Mit der Besetzung der Stellen ist die Gewährung eines Sitzungsgeldes für die Beisitzer verbunden, welches sich nach der Entschädigungsverordnung richtet.
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Beratungsfolge
- 02.11.2026 · Fortsetzung der Sitzung des Rates der Stadt vom 8. Oktober 2026 · mehrheitlich zugestimmt
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · vertagt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 15.2Benennung der sechs Beisitzerinnen bzw. Beisitzer sowie deren/ dessen persönlichen Stellvertretungen für den Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 74Zur Vorlage · 25-30/01757 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25-30/01757 regelt die Besetzung des Kreiswahlausschusses für den Wahlkreis 74 Gelsenkirchen II im Hinblick auf die Landtagswahl am 25. April 2027. Der Wahlkreis 74 umfasst die Stadtbezirke Gelsenkirchen Mitte, Gelsenkirchen Ost und Gelsenkirchen Süd.
Gemäß den Vorgaben des Landeswahlgesetzes setzt sich der Kreiswahlausschuss aus der Kreiswahlleiterin als Vorsitzende sowie sechs Beisitzern und Beisitzern zusammen. Der Rat der Stadt ist für die Wahl dieser sechs Mitglieder sowie für die Benennung ihrer jeweiligen persönlichen Stellvertretungen zuständig. Die Vorlage sieht vor, dass die Ratsmitglieder sich zur Besetzung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen können. Ein solcher Beschluss ist mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder ausreichend. Sollte keine Einigung auf einen einheitlichen Vorschlag erzielt werden, erfolgt die Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang.
Mit der Berufung der Beisitzer und Stellvertreter ist gemäß der Landeswahlordnung die Gewährung eines Sitzungsgeldes verbunden. Die Vergütung richtet sich nach der geltenden Entschädigungsverordnung für die Teilnahme an den Ausschusssitzungen. Der Rat der Stadt soll über die vorliegende Vorlage in der Sitzung am 8. Oktober 2026 entscheiden.
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Beratungsfolge
- 02.11.2026 · Fortsetzung der Sitzung des Rates der Stadt vom 8. Oktober 2026 · mehrheitlich zugestimmt
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · vertagt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 16Ausschuss- und Beiratsangelegenheiten
- 16.1Ausschuss- und Beiratsangelegenheiten - Antrag der WIN-Ratsgruppe -Zur Vorlage · 25-30/01766 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe WIN hat einen Antrag gestellt, den Tagesordnungspunkt „Ausschuss- und Beiratsangelegenheiten“ auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 8. Oktober 2026 zu setzen. Hintergrund der Anfrage ist die Bildung der Ratsgruppe WIN am 23. August 2026 durch den Zusammenschluss von bisher fraktions- und gruppenlosen Stadtverordneten.
Durch diesen Zusammenschluss im Sinne der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen verändert sich das Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen im Rat der Stadt Gelsenkirchen. Im Rahmen des beantragten Tagesordnungspunktes sollen die daraus resultierenden Folgen für die Besetzung von Ausschüssen, Betriebsausschüssen, Beiräten und weiteren Gremien behandelt werden. Dies umfasst insbesondere die Neuberechnung der Sitzverteilung gemäß den gesetzlichen Vorgaben sowie die daraus folgenden Umbesetzungen und die Benennungen durch die Ratsgruppe WIN.
Ein konkreter Beschlussvorschlag liegt dem Antrag derzeit noch nicht bei. Die Ratsgruppe WIN befindet sich dazu im Austausch mit der Verwaltung sowie den übrigen Fraktionen und Gruppen, um eine einvernehmliche Lösung durch einen einheitlichen Wahlvorschlag zu erreichen. Ein entsprechender Vorschlag soll rechtzeitig vor der Abstimmung nachgereicht werden. Zudem wird die Verwaltung gebeten, die Sitzverteilung für die betroffenen Gremien vorab neu zu berechnen.
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Beratungsfolge
- 02.11.2026 · Fortsetzung der Sitzung des Rates der Stadt vom 8. Oktober 2026 · vertagt
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · vertagt
Ergebnis: vertagt - 16.1Neubesetzung der Ausschüsse gemäß § 50 Abs. 3 Satz 8 GO NRWZur Vorlage · 25-30/01748 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund der Bildung der neuen Ratsgruppe „WIN“ durch zwei ehemalige Einzelmandatsträger ist eine Neubesetzung der Ausschüsse Nummer 1 bis 17 erforderlich. Da die Zusammensetzung der Ausschüsse infolge der neuen Ratsgruppe nicht mehr dem Verhältnis der Fraktionen und Gruppen entspricht, besteht gemäß § 50 Abs. 3 Satz 8 GO NRW eine Neubesetzungspflicht.
Nach Anwendung des Hare-Niemeyer-Verfahrens ändert sich die Sitzverteilung der insgesamt 21 zu vergebenden Sitze. Während die SPD ihre Anzahl von sieben auf sechs Sitze reduziert, erhält die Ratsgruppe WIN einen Sitz. Die Sitzzahlen der CDU, der GRÜNEN, der Linken, der FDP sowie von TIERSCHUTZ GUT bleiben unverändert.
Als Beschlussvorschlag liegt die Feststellung der Neubesetzungspflicht sowie die Wahl der Mitglieder entweder durch einen einheitlichen Wahlvorschlag aller Fraktionen und Gruppen oder nach dem Verhältniswahlverfahren vor. Die innere Struktur der Ausschüsse sowie die Verteilung der Ausschussvorsitze bleiben von dieser Neubesetzung unberührt. Zur Bestimmung der Reihenfolge der Vertretung von Ausschussmitgliedern und sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern wird die alphabetische Reihenfolge der Fraktionen und Ratsgruppen vorgeschlagen, wobei abweichende Anträge zur persönlichen Stellvertretung möglich sind. Eine Änderung der Ausschussgröße wird nicht angestrebt, um rechtliche Risiken und neue Zuteilungsverfahren zu vermeiden. Es entstehen durch die Neubesetzung keine neuen finanziellen Auswirkungen gegenüber der bisherigen Situation.
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Beratungsfolge
- 02.11.2026 · Fortsetzung der Sitzung des Rates der Stadt vom 8. Oktober 2026 · vertagt
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · vertagt
Ergebnis: vertagt - 16.2Beiratsangelegenheiten hier: Umbesetzungen der Ratsgruppe WINZur Vorlage · 25-30/01825 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat im Rahmen der Beschlussvorlage 25-30/01825 Änderungen in der Besetzung der Beiräte beschlossen. Die Neubesetzung der Gremien erfolgt auf Antrag der Ratsgruppe WIN, die infolge ihrer Bildung die entsprechenden Umbesetzungen beantragt hat.
Im Beirat für Senioren wird eine sachkundige Einwohnerin als neues Mitglied nachgewählt. Sie ersetzt in diesem Gremium ein bisheriges Mitglied, das sowohl als sachkundige Einwohnerin als auch als Stadtverordnetter tätig war.
Ebenso wurde im Beirat für Menschen mit Behinderung eine personelle Änderung vorgenommen. Eine sachkundige Einwohnerin tritt dem Beirat bei und übernimmt den Sitz eines bisherigen Mitglieds, welches als Stadtverordnetter im Gremium vertreten war.
Die rechtliche Grundlage für diese Nachbesetzungen bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Demnach bestimmt die Gruppe, der das ausscheidende Mitglied angehörte, die Nachfolge. Während die Nachfolge von Stadtverordnetten durch die Gruppe festgelegt wird, erfolgt die Bestellung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern durch den Rat der Stadt. Die finanziellen Auswirkungen der personellen Änderungen liegen im Rahmen der geltenden Entschädigungsverordnung.
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- 02.11.2026 · Fortsetzung der Sitzung des Rates der Stadt vom 8. Oktober 2026 · einstimmig zugestimmt
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · vertagt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 16.3Ausschussangelegenheit hier: Umbesetzung durch die Fraktion Die LinkeZur Vorlage · 25-30/01834 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat eine Änderung in der Besetzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration beantragt. Mit einem Schreiben vom 7. Oktober 2026 wurde die Nachbesetzung eines vakanten Mandats im genannten Ausschuss angefordert.
Nach dem Ausscheiden des bisherigen Mitglieds aus der Fraktion Die Linke soll ein neuer Stadtverordnetter für diesen Ausschuss nominiert werden. Die aktuelle Besetzung des Ausschusses wurde zuvor in der Ratssitzung vom 11. Dezember 2025 nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 50 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen festgelegt.
Der Rat der Stadt wird im Rahmen der Sitzung am 8. Oktober 2026 über den vorliegenden Beschlussvorschlag entscheiden. Durch die Umbesetzung entstehen finanzielle Auswirkungen im Rahmen der geltenden Entschädigungsverordnung. Eine Klimarelevanz des Vorgangs liegt nicht vor.
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Beratungsfolge
- 02.11.2026 · Fortsetzung der Sitzung des Rates der Stadt vom 8. Oktober 2026 · einstimmig zugestimmt
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · vertagt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - –Ausschuss- und Beiratsangelegenheiten hier: Umbesetzungen der AfD-FraktionZur Vorlage · 25-30/01970 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat im Rahmen der Beschlussvorlage 25-30/01970 über personelle Änderungen in der Besetzung der städtischen Ausschüsse entschieden. Die Änderungen basieren auf einem Antrag der AfD-Fraktion vom 29. Oktober 2026, mit dem eine Umbesetzung sowie eine Ergänzungswahl beantragt wurden.
Im Rechnungsprüfungsausschuss kommt eine sachkundige Bürgerin als neues Mitglied zum Einsatz, während das bisherige Mitglied, ein sachkundiger Bürger, aus dem Gremium ausscheidet. Ebenso wurde im Ausschuss für Bildung eine personelle Veränderung vorgenommen. Hier ersetzt ein sachkundiger Bürger das bisherige Mitglied, welches ebenfalls ein sachkundiger Bürger war.
Die rechtliche Grundlage für diese Neubesetzungen ergibt sich aus der Gemeindeordnung NRW. Demnach bestimmt die Fraktion, der das ausscheidende Mitglied angehörte, die Nachfolge. Die Bestellung der sachkundigen Bürger erfolgt durch den Rat der Stadt. Die finanziellen Auswirkungen dieser Umbesetzungen liegen im Rahmen der geltenden Entschädigungsverordnung.
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Beratungsfolge
- 02.11.2026 · Fortsetzung der Sitzung des Rates der Stadt vom 8. Oktober 2026 · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 18Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bei der Produktgruppe 3603 - Hilfe für junge Menschen und ihre Familien - Hier: Hilfen zur ErziehungZur Vorlage · 25-30/01806 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gelsenkirchen wird im Rahmen der Sitzung am 8. Oktober 2026 über eine Beschlussvorlage zur Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen entschieden. Die Vorlage der Stadtkämmerei und Finanzen betrifft die Produktgruppe 3603, welche die Hilfe für junge Menschen und ihre Familien umfasst, mit einem spezifischen Fokus auf die Hilfen zur Erziehung.
Es wird die Zustimmung beantragt, Transferaufwendungen sowie Transferauszahlungen bis zu einer Höhe von jeweils 20.500.000 Euro überplanmäßig zu leisten. Die Deckung dieser Mittel soll im Rahmen der Gesamtbewirtschaftung des Haushalts 2026 erfolgen.
Die Begründung der Verwaltung führt aus, dass die Hilfen zur Erziehung als Pflichtaufgabe nach dem SGB VIII zu klassifizieren sind. In der Periode von 2021 bis 2025 seien die Gesamtaufwendungen in diesem Bereich um etwa 69 Prozent gestiegen. Dieser Anstieg resultiere aus steigenden Fallzahlen sowie einem zunehmenden Entgeltniveau bei ambulanten, teil- und vollstationären Hilfen. Da das aktuelle Zahlungsbudget nach derzeitiger Prognose nur bis Anfang November 2026 ausreicht, wird die Bereitstellung der Mittel als notwendig dargestellt, um den gesetzlichen Schutzauftrag des Kindeswohls zu gewährleisten. Da die Erheblichkeitsgrenze gemäß der Gemeindeordnung NRW überschritten wird, ist die Entscheidung über diesen Bedarf dem Rat vorbehalten.
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Beratungsfolge
- 02.11.2026 · Fortsetzung der Sitzung des Rates der Stadt vom 8. Oktober 2026 · mehrheitlich zugestimmt
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · vertagt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 19Mitteilungen und Anfragen
- 19.1Mündliche Mitteilungen
- 19.2Mitteilungen
- 19.2.1Überschreitung der Wesentlichkeitsgrenze Baumaßnahme - Sanierung Kunstrasenplatz Buerscher HCZur Vorlage · 25-30/01569 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stabsstelle Sportangelegenheiten informiert den Rat der Stadt über die Überschreitung der Wesentlichkeitsgrenze bei der Baumaßnahme zur Sanierung des Kunstrasenplatzes des Buerscher HC. Gemäß der Kommunalen Haushaltsverordnung ist das Vertretungsorgan zu unterrichten, wenn sich die Gesamtzahlungen einer Maßnahme des Finanzplans wesentlich erhöhen. In der Haushaltssatzung der Stadt Gelsenkirchen für das Haushaltsjahr 2026 wird eine Erhöhung als wesentlich definiert, wenn sie mehr als 40 Prozent der ursprünglichen Kosten beträgt und eine Abweichung von mindestens 100.000 Euro vorliegt oder wenn Erhöhungen ab 500.000 Euro erreicht werden.
Für die Sanierung des Kunstrasenplatzes waren ursprünglich 250.000 Euro im Haushalt veranschlagt, aufgeteilt auf die Jahre 2025 und 2026 mit jeweils 125.000 Euro. Im Rahmen des öffentlich ausgeschriebenen Vergabeverfahrens lagen die eingegangenen Angebote über der ursprünglichen Kostenberechnung. Nach der Auswertung der Angebote belaufen sich die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme auf 405.204 Euro. Daraus ergibt sich ein zusätzlicher Mittelbedarf in Höhe von 155.204 Euro gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsansatz. Die Finanzierung dieses Mehrbedarfs erfolgt über Mittel der Sportpauschale. Mit der vorliegenden Mitteilungsvorlage wird die Berichtspflicht gegenüber dem Rat der Stadt erfüllt.
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Beratungsfolge
- 02.11.2026 · Fortsetzung der Sitzung des Rates der Stadt vom 8. Oktober 2026 · zur Kenntnis genommen
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · vertagt
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 19.2.2Anfrage der Stadtverordneten Frau Peipe - Steigende Wohnkosten bei der Grundsicherung -Zur Vorlage · 25-30/01740 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage im Rat der Stadt Gelsenkirchen vom 3. September 2026 wurden Informationen zu den Auswirkungen steigender Wohn-, Betriebs- und Heizkosten auf die Kosten der Unterkunft (KdU) im Rahmen der Grundsicherung angefordert. Die Fragestellerin verwies dabei auf die Entwicklung in anderen Kommunen und bat um eine Bezifferung der für Gelsenkirchen zu erwartenden zusätzlichen Belastungen für den städtischen Haushalt sowie um eine Einschätzung der Kostenentwicklung für das Jahr 2027.
Die Verwaltung teilte mit, dass für das Jahr 2026 nach aktuellem Stand keine wesentliche Überschreitung des veranschlagten Planansatzes von 146,529 Millionen Euro zu erwarten sei. Eine isolierte Bezifferung der Kosten, die allein auf gestiegene Wohn- und Heizkosten zurückzuführen sind, sei derzeit nicht möglich, da diese Entwicklungen bereits in die laufende Prognose und die bestehenden Haushaltsansätze einfließen.
Für das Jahr 2027 geht die Verwaltung von einem Anstieg der KdU-Ausgaben aus. Als wesentliche Faktoren werden die zum 1. Januar 2027 vorgesehenen höheren Mietobergrenzen sowie die weitere Entwicklung der Miet-, Betriebs- und Heizkosten genannt. Der Planansatz für 2027 wurde bereits mit einem Betrag von 147,262 Millionen Euro bemessen und berücksichtigt die absehbare Kostenentwicklung. Eine darüber hinausgehende, belastbare Bezifferung zusätzlicher Belastungen könne aufgrund bestehender Unsicherheiten aktuell nicht erfolgen. Die Kostenentwicklung wird im Rahmen des Haushaltscontrollings fortlaufend überwacht.
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Beratungsfolge
- 02.11.2026 · Fortsetzung der Sitzung des Rates der Stadt vom 8. Oktober 2026 · zur Kenntnis genommen
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · vertagt
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 19.2.3Anfrage des Stadtverordneten Herrn Specht - Operationsplan Deutschland -Zur Vorlage · 25-30/01778 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage eines Stadtverordneten zur Informationslage zum sogenannten Operationsplan Deutschland (OPLAN DEU) hat die Verwaltung eine Stellungnahme abgegeben. Der Operationsplan umfasst militärische Planungen zur Landes- und Bündnisverteidigung sowie die erforderlichen zivilen Unterstützungsleistungen. Da das Gesamtdokument der Bundeswehr als geheim eingestuft ist, liegt der Stadt Gelsenkirchen lediglich eine aufbereitete Information vor, die als „Nur für den Dienstgebrauch“ klassifiziert ist.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass der Operationsplan fortlaufend weiterentwickelt wird. Für die kommunale Ebene sind dabei vor allem die Schnittstellen zwischen militärischen Anforderungen und zivilen Aufgaben relevant. Ein fachlicher Austausch mit Vertretern der Bundeswehr sowie weiteren zuständigen Stellen findet im Rahmen der zivil-militärischen Zusammenarbeit statt. Dabei stehen die Berührungspunkte zwischen militärischer und ziviler Planung im Fokus.
Die Koordination der Informations- und Abstimmungsprozesse innerhalb der Stadtverwaltung erfolgt durch das Referat Feuerwehr. Die Einbeziehung der zuständigen Organisationseinheiten erfolgt nach Bedarf und Aufgabenbereich. Als Konsequenz aus den Anforderungen an Bevölkerungsschutz, Krisenmanagement und zivile Verteidigung sollen die kommunalen Strukturen und Planungen kontinuierlich überprüft werden. Die Feuerwehr soll dabei die entsprechenden Aufgaben bündeln und die internen sowie externen Zusammenarbeit weiterentwickeln.
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Beratungsfolge
- 02.11.2026 · Fortsetzung der Sitzung des Rates der Stadt vom 8. Oktober 2026 · zur Kenntnis genommen
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · vertagt
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 19.2.4Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2026 in der Zeit vom 01.01.2026 bis 31.08.2026Zur Vorlage · 25-30/01735 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat der Stadt eine Mitteilungsvorlage zur Kenntnisnahme über über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. August 2026 vor. Die Vorlage erläutert die rechtlichen Grundlagen nach der Gemeindeordnung NRW, die Überschreitungen von Haushaltsansätzen in unabweisbaren Einzelfällen ermöglicht.
Gemäß der Haushaltssatzung 2026 obliegt die Entscheidung über solche Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen dem Stadtkämmerer, sofern bestimmte Wertgrenzen von jeweils ein Promille des jeweiligen Planvolumens nicht überschritten werden. Bei Überschreitung dieser Grenzen liegt die Entscheidungskompetenz beim Rat der Stadt.
Im Berichtszeitraum wurde von den bestehenden Befugnissen Gebrauch gemacht. Die Verwaltung gab die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen im konsumtiven Teilhaushalt in Höhe von 892.410,50 Euro. Zudem wurden über- und außerplanmäßige Auszahlungen im konsumtiven Teilhaushalt mit einem Gesamtvolumen von 562.244,64 Euro sowie im investiven Teilhaushalt in Höhe von 3.225.101,00 Euro genehmigt. Die Deckung dieser zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen ist laut der Vorlage gewährleistet. Der Rat der Stadt erhält diese Informationen im Rahmen der Sitzung am 8. Oktober 2026 zur Kenntnisnahme.
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Hauptdokument|Anlage 1 - konsumtiver Teilhaushalt Haushalt 01.01. -31.08.2026|Anlage 2 - investiver Teilhaushalt Haushalt 01.01. - 31.08.2026
Beratungsfolge
- 02.11.2026 · Fortsetzung der Sitzung des Rates der Stadt vom 8. Oktober 2026 · zur Kenntnis genommen
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · vertagt
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 19.2.5Anfrage des Stadtverordneten Herrn Specht - Finanznot der Volkshochschulen -Zur Vorlage · 25-30/01784 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage eines Stadtverordneten zur finanziellen Situation der Volkshochschulen (vhs) Gelsenkirchen hat die Verwaltung Informationen zur Budgetentwicklung und zur Sicherung des Kursangebots vorgelegt. Die vhs Gelsenkirchen erhält ihre jährliche Bildungspauschale auf Basis des Weiterbildungsgesetzes NRW. Während ursprünglich eine jährliche Dynamisierung von 2 % vorgesehen war, wurde diese für das Jahr 2025 auf 1 % gesenkt und für 2026 eingefroren. Infolgedessen blieb das Bildungsbudget für die Jahre 2025 und 2026 mit jeweils 816.883,32 € unverändert.
Zusätzlich fließen Fördermittel des Landes für Kurse des zweiten Bildungswegs sowie Bundesmittel für Integrations- und Berufssprachkurse an die Einrichtung. Die Höhe dieser Mittel ist an das jeweilige Kursangebot gebunden. Im aktuellen Haushaltsentwurf des Bundes ist eine Kürzung der Mittel für Integrationskurse gegenüber dem Haushalt 2026 um etwa die Hälfte vorgesehen, wobei das endgültige Ausmaß der Kürzungen im Gesamtprogramm Sprache nach Abschluss der Haushaltsdebatten im Bund noch nicht feststeht.
Die Verwaltung gibt an, dass derzeit keine Streichung von Kursangeboten notwendig ist und die Personalkosten gesichert sind. Ein konkreter zusätzlicher Finanzbedarf für den nächsten Haushalt lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffern, da die künftige Förderkulisse des Bundes sowie die finanziellen Auswirkungen einer gesetzlichen Neuregelung zur Selbstständigkeit derzeit nicht absehbar sind.
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Beratungsfolge
- 02.11.2026 · Fortsetzung der Sitzung des Rates der Stadt vom 8. Oktober 2026 · zur Kenntnis genommen
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · vertagt
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 19.3Anfragen