Überschreitung der Wesentlichkeitsgrenze Baumaßnahme - Sanierung Kunstrasenplatz Buerscher HC
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stabsstelle Sportangelegenheiten informiert den Rat der Stadt über die Überschreitung der Wesentlichkeitsgrenze bei der Baumaßnahme zur Sanierung des Kunstrasenplatzes des Buerscher HC. Gemäß der Kommunalen Haushaltsverordnung ist das Vertretungsorgan zu unterrichten, wenn sich die Gesamtzahlungen einer Maßnahme des Finanzplans wesentlich erhöhen. In der Haushaltssatzung der Stadt Gelsenkirchen für das Haushaltsjahr 2026 wird eine Erhöhung als wesentlich definiert, wenn sie mehr als 40 Prozent der ursprünglichen Kosten beträgt und eine Abweichung von mindestens 100.000 Euro vorliegt oder wenn Erhöhungen ab 500.000 Euro erreicht werden.
Für die Sanierung des Kunstrasenplatzes waren ursprünglich 250.000 Euro im Haushalt veranschlagt, aufgeteilt auf die Jahre 2025 und 2026 mit jeweils 125.000 Euro. Im Rahmen des öffentlich ausgeschriebenen Vergabeverfahrens lagen die eingegangenen Angebote über der ursprünglichen Kostenberechnung. Nach der Auswertung der Angebote belaufen sich die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme auf 405.204 Euro. Daraus ergibt sich ein zusätzlicher Mittelbedarf in Höhe von 155.204 Euro gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsansatz. Die Finanzierung dieses Mehrbedarfs erfolgt über Mittel der Sportpauschale. Mit der vorliegenden Mitteilungsvorlage wird die Berichtspflicht gegenüber dem Rat der Stadt erfüllt.
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Beratungsfolge
- 02.11.2026zur Kenntnis genommen
- 08.10.2026vertagt
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