Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Gelsenkirchen und der Stadt Gladbeck in den Ortsteilen Gelsenkirchen-Beckhausen und Gladbeck-Brauck im Bereich “Südlich Albert-Schweitzer-Straße/nördlich Straße Kleiner Kamp“
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Gelsenkirchen legt dem Rat der Stadt eine Beschlussvorlage zur Genehmigung eines Gebietsänderungsvertrages mit der Stadt Gladbeck vor. Der Vertrag betrifft die Ortsteile Gelsenkirchen-Beckhausen und Gladbeck-Brauck im Bereich südlich der Albert-Schweitzer-Straße und nördlich der Straße Kleiner Kamp.
Hintergrund der Vorlage ist die Umsetzung einer Verpflichtung aus einem ersten Gebietsänderungsvertrag von 1998. Damals wurden 1.192 m² von Gelsenkirchen nach Gladbeck übertragen, um eine durch die Grenze geschnittene Siedlung einheitlich zu regeln. Der ursprüngliche Vertrag sah vor, im Rahmen eines zweiten Verfahrens einen Flächenausgleich durchzuführen. Ziel der aktuellen Maßnahme ist es, die Erschließung des letzten Bauabschnitts im Wohngebiet Albert-Schweitzer-Straße zu ermöglichen, da die notwendige Erschließungsstraße auf Gladbecker Stadtgebiet geplant war, dort jedoch bisher nicht realisiert wurde.
Im Rahmen der geplanten Änderung soll eine Fläche von 1.548 m² aus dem Gemeindegebiet der Stadt Gladbeck ausgegliedert und in das Gemeindegebiet der Stadt Gelsenkirchen übertragen werden. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan von Gladbeck als Wohnbaufläche ausgewiesen. Auf die Festsetzung von Ausgleichsleistungen wird beidseitig verzichtet. Das Verfahren sieht vor, die Rechtskraft der Gebietsänderung zum 01.06.2027 zu erwirken, sofern die Bestätigung durch die Bezirksregierung Münster erfolgt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 1521101
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ Anlage 1-Gebietsänderungsvertrag-Endfassung-13.08.2026
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ Anlage 2 - Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 239.3
Beratungsfolge
- 08.10.2026einstimmig zugestimmt
- 16.09.2026einstimmig zugestimmt
- 08.09.2026einstimmig zugestimmt
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