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Beschlussvorlage

Benennung der sechs Beisitzerinnen bzw. Beisitzer sowie deren/ dessen persönlichen Stellvertretungen für den Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 73

25-30/01756

🟢 Beschlossen 02.11.2026 · Fortsetzung der Sitzung des Rates der Stadt vom 8. Oktober 2026 · mehrheitlich zugestimmt

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 25-30/01756 befasst sich mit der Benennung von sechs Beisitzern sowie deren persönlichen Stellvertretern für den Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 73 (Gelsenkirchen I - Recklinghausen V) im Hinblick auf die Landtagswahl am 25. April 2027. Der Wahlkreis umfasst die Gelsenkirchener Stadtbezirke Mitte, Nord, West und Zweckel sowie die Stadt Gladbeck.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung sind die Räte der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen und der kreisangehörigen Stadt Gladbeck für die Wahl der Beisitzer zuständig. Das Verfahren sieht vor, dass die beteiligten Vertretungen im Einvernehmen über die Zusammensetzung des Ausschusses entscheiden. Basierend auf den Ergebnissen der letzten Kommunalwahl wurde eine Verteilung von jeweils zwei Beisitzern für die SPD, die AfD und die CDU ermittelt.

Unter Berücksichtigung der Bevölkerungsanteile im Wahlkreis entfallen vier der sechs Sitze auf die Stadt Gelsenkirchen und zwei Sitze auf die Stadt Gladbeck. Der Rat der Stadt Gelsenkirchen soll die Beisitzer und Stellvertreter beschließen und dem Rat der Stadt Gladbeck zur einvernehmlichen Beschlussfassung vorschlagen. Mit der Besetzung der Stellen ist die Gewährung eines Sitzungsgeldes für die Beisitzer verbunden, welches sich nach der Entschädigungsverordnung richtet.

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