Benennung der sechs Beisitzerinnen bzw. Beisitzer sowie deren/ dessen persönlichen Stellvertretungen für den Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 74
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25-30/01757 regelt die Besetzung des Kreiswahlausschusses für den Wahlkreis 74 Gelsenkirchen II im Hinblick auf die Landtagswahl am 25. April 2027. Der Wahlkreis 74 umfasst die Stadtbezirke Gelsenkirchen Mitte, Gelsenkirchen Ost und Gelsenkirchen Süd.
Gemäß den Vorgaben des Landeswahlgesetzes setzt sich der Kreiswahlausschuss aus der Kreiswahlleiterin als Vorsitzende sowie sechs Beisitzern und Beisitzern zusammen. Der Rat der Stadt ist für die Wahl dieser sechs Mitglieder sowie für die Benennung ihrer jeweiligen persönlichen Stellvertretungen zuständig. Die Vorlage sieht vor, dass die Ratsmitglieder sich zur Besetzung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen können. Ein solcher Beschluss ist mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder ausreichend. Sollte keine Einigung auf einen einheitlichen Vorschlag erzielt werden, erfolgt die Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang.
Mit der Berufung der Beisitzer und Stellvertreter ist gemäß der Landeswahlordnung die Gewährung eines Sitzungsgeldes verbunden. Die Vergütung richtet sich nach der geltenden Entschädigungsverordnung für die Teilnahme an den Ausschusssitzungen. Der Rat der Stadt soll über die vorliegende Vorlage in der Sitzung am 8. Oktober 2026 entscheiden.
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Beratungsfolge
- 02.11.2026mehrheitlich zugestimmt
- 08.10.2026vertagt
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