Gelsenkirchen Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bei der Produktgruppe 3603 - Hilfe für junge Menschen und ihre Familien - Hier: Hilfen zur Erziehung

25-30/01806

🟢 Beschlossen 02.11.2026 · Fortsetzung der Sitzung des Rates der Stadt vom 8. Oktober 2026 · mehrheitlich zugestimmt

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Gelsenkirchen wird im Rahmen der Sitzung am 8. Oktober 2026 über eine Beschlussvorlage zur Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen entschieden. Die Vorlage der Stadtkämmerei und Finanzen betrifft die Produktgruppe 3603, welche die Hilfe für junge Menschen und ihre Familien umfasst, mit einem spezifischen Fokus auf die Hilfen zur Erziehung.

Es wird die Zustimmung beantragt, Transferaufwendungen sowie Transferauszahlungen bis zu einer Höhe von jeweils 20.500.000 Euro überplanmäßig zu leisten. Die Deckung dieser Mittel soll im Rahmen der Gesamtbewirtschaftung des Haushalts 2026 erfolgen.

Die Begründung der Verwaltung führt aus, dass die Hilfen zur Erziehung als Pflichtaufgabe nach dem SGB VIII zu klassifizieren sind. In der Periode von 2021 bis 2025 seien die Gesamtaufwendungen in diesem Bereich um etwa 69 Prozent gestiegen. Dieser Anstieg resultiere aus steigenden Fallzahlen sowie einem zunehmenden Entgeltniveau bei ambulanten, teil- und vollstationären Hilfen. Da das aktuelle Zahlungsbudget nach derzeitiger Prognose nur bis Anfang November 2026 ausreicht, wird die Bereitstellung der Mittel als notwendig dargestellt, um den gesetzlichen Schutzauftrag des Kindeswohls zu gewährleisten. Da die Erheblichkeitsgrenze gemäß der Gemeindeordnung NRW überschritten wird, ist die Entscheidung über diesen Bedarf dem Rat vorbehalten.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 186 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

Verwandte Vorlagen

Aus derselben Sitzung

Alle Vorlagen aus Oktober 2026 · Archiv nach Monat