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Beschlussvorlage

Beiratsangelegenheiten hier: Umbesetzungen der Ratsgruppe WIN

25-30/01825

🟢 Beschlossen 02.11.2026 · Fortsetzung der Sitzung des Rates der Stadt vom 8. Oktober 2026 · einstimmig zugestimmt

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat im Rahmen der Beschlussvorlage 25-30/01825 Änderungen in der Besetzung der Beiräte beschlossen. Die Neubesetzung der Gremien erfolgt auf Antrag der Ratsgruppe WIN, die infolge ihrer Bildung die entsprechenden Umbesetzungen beantragt hat.

Im Beirat für Senioren wird eine sachkundige Einwohnerin als neues Mitglied nachgewählt. Sie ersetzt in diesem Gremium ein bisheriges Mitglied, das sowohl als sachkundige Einwohnerin als auch als Stadtverordnetter tätig war.

Ebenso wurde im Beirat für Menschen mit Behinderung eine personelle Änderung vorgenommen. Eine sachkundige Einwohnerin tritt dem Beirat bei und übernimmt den Sitz eines bisherigen Mitglieds, welches als Stadtverordnetter im Gremium vertreten war.

Die rechtliche Grundlage für diese Nachbesetzungen bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Demnach bestimmt die Gruppe, der das ausscheidende Mitglied angehörte, die Nachfolge. Während die Nachfolge von Stadtverordnetten durch die Gruppe festgelegt wird, erfolgt die Bestellung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern durch den Rat der Stadt. Die finanziellen Auswirkungen der personellen Änderungen liegen im Rahmen der geltenden Entschädigungsverordnung.

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