Überprüfung der Verwarnungs- und Bußgeldhöhen im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Gelsenkirchen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Mitteilungsvorlage zur Überprüfung der Verwarnungs- und Bußgeldhöhen im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Gelsenkirchen vor. Hintergrund ist die Novellierung der Ordnungsbehördlichen Verordnung (ObVO GE), die im Rat am 08.10.2026 beschlossen wurde. Ergänzend zur Verordnung erfolgt eine Evaluierung der Richtwerte, die auf einem interkommunalen Vergleich mit umliegenden Städten sowie einer Auswertung der in Gelsenkirchen verhängten Sanktionen basiert.
Der Vergleich ergab, dass in vier von zehn untersuchten häufigsten Verstößen die Gelsenkener Werte unter dem Durchschnitt der Vergleichskommunen liegen. Dies betrifft die illegale Abfallentsorgung, Fehlverhalten auf Spielplätzen, das Rauchen auf Spielplätzen und Schulhöfen sowie den unerlaubten Konsum berauschender Mittel an Haltestellen. Um eine einheitliche Ahndungspraxis und eine präventive Wirkung zu gewährleisten, werden die internen Richtwerte für diese Tatbestände angepasst. So steigt der Richtwert für die illegale Abfallentsorgung von 25,00 € auf 55,00 € und für das Rauchen auf Spielplätzen von 35,00 € auf 60,00 €. Auch für Fehlverhalten auf Bolz- und Spielplätzen sowie für den Konsum berauschender Mittel an Haltestellen wird der Richtwert auf 60,00 € angehoben.
Zudem wurden im Rahmen der Novellierung neue oder ergänzte Tatbestände in den internen Katalog aufgenommen. Diese umfassen unter anderem Verbote zum Betteln im Umkreis von 5 Metern um gastronomische Einrichtungen, Regelungen zum Aufenthalt auf Freizeitsportanlagen nach 22:00 Uhr sowie Verbote zur Beschriftungsverletzung und zum Abstellen nicht fahrbereiter Fahrräder. Die festgesetzten Beträge sind verwaltungsinterne Richtwerte, die im Einzelfall unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit angepasst werden können.
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Beratungsfolge
- 17.11.2026anstehend
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