Anfrage des Stadtverordneten Herrn Peters - Umsetzung des sog. Pollererlasses der NRW-Landesregierung (siehe WAZ vom 23.06.2026 -
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Die Verwaltung hat im Rahmen einer Mitteilungsvorlage auf eine Anfrage eines Stadtverordneten zur Umsetzung des sogenannten Pollererlasses der NRW-Landesregierung geantwortet. Der Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen sieht eine Überprüfung von Pollerstandorten im Hinblick auf die Sicherheit für Radfahrer vor.
Nach Angaben der Verwaltung befindet sich die Umsetzung aufgrund der Vielzahl der zu prüfenden Standorte weiterhin in der Umsetzungsphase. Bisher wurden an etwa 15 Standorten Verkehrshindernisse oder Verkehrseinrichtungen aufgrund der Erlasslage entfernt. In wenigen Einzelfällen gab es zu den entfernten Pollern, Sperrpfosten oder Drängelgittern kritische Nachfragen von Anwohnern.
Bezüglich der Vermeidung von unberechtigtem Kfz-Verkehr auf Rad- und Fußverkehrsanlagen führt die Verwaltung aus, dass die Anordnung von Verkehrseinrichtungen in Fällen, in denen lediglich der Kfz-Verkehr abgehalten werden soll, nach dem geltenden Erlass nicht zulässig ist. Stattdessen soll dem unberechtigten Befahren mit konsequenter Verkehrsüberwachung begegnet werden. Bei Hinweisen auf verbotswidriges Befahren von Verkehrsflächen wird die zuständige Kreispolizeibehörde informiert. Zudem wird der Verkehrsüberwachungsdienst der Stadt gebeten, entsprechende Örtlichkeiten häufiger zu kontrollieren und Verstöße gegen das Halte- oder Parkverbot konsequent zu ahnden.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ Umsetzung des sog. Pollererlass der NRW-Landesregierung
Beratungsfolge
- 17.11.2026anstehend
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