Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen in der Stadt Gelsenkirchen (Sondernutzungssatzung – SNS)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht eine Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen in der Stadt Gelsenkirchen vor. Die neue Satzung soll die bestehende Regelung vom 14.11.2019 ablösen und zum 01.01.2027 in Kraft treten.
Die Novellierung umfasst sprachliche Konkretisierungen sowie inhaltliche Anpassungen. Neu aufgenommen wurden Regelungen zur Wahlsichtwerbung für politische Wahlen sowie das Schriftformerfordernis bei der Antragstellung. Zudem wird festgelegt, dass Sondernutzungsberechtigte nach Erlöschen einer Erlaubnis alle errichteten Anlagen auf eigene Kosten entfernen und den ursprünglichen Zustand wiederherstellen müssen.
Im Gebührentarif sind Anpassungen vorgesehen. Neu eingeführt wird der Tarif 2a für Kurzzeitbaustellen mit einer Dauer von maximal 7 Tagen. Für kommerzielle Großveranstaltungen gilt künftig der Tarif 24 mit Gebühren zwischen 0,25 und 0,35 Euro pro angefangenem Quadratmeter täglich. Für Brauchtumsveranstaltungen wird der Tarif 24a mit Gebühren zwischen 0,15 und 0,25 Euro pro angefangenem Quadratmeter täglich etabliert. Für Auf- und Abbautage ist eine Gebührenreduzierung um 50 % vorgesehen.
Im Bereich der Außengastronomie wird die zusätzliche Gebühr nach Tarif 26 für die Inanspruchnahme von Parkraum entfallen. Zudem wird der Tarif 28 eingeführt, der die Nutzung von E-Scootern im Verleihbetrieb mit einer monatlichen Gebühr von 15,00 Euro je E-Scooter regelt. Die Vorlage wird dem Ausschuss für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz zur Vorberatung und dem Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v2, ca. 210 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 1537732
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ Anlage 1 - Satzungsänderung Gegenüberstellung
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ Anlage 2 - Sondernutzungssatzung - SNS
Beratungsfolge
- 17.11.2026anstehend
Verwandte Vorlagen
Aus derselben Sitzung
- Überprüfung der Verwarnungs- und Bußgeldhöhen im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Gelsenkirchen Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz, 17.11.2026
- Sachstandsbericht: - Verkehrssituation im Hafenquartier Graf Bismarck - Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz, 17.11.2026
- - Rechtliche Möglichkeiten der Videoüberwachung öffentlicher Räume - Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz, 17.11.2026
- Anfrage der Stadtverordneten Frau Gorczyk - Lärmbelästigung bei „Kommse Ücken?! - Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz, 17.11.2026
- Anfrage des sachkundigen Bürgers Herrn Siempelkamp - Auswirkungen des geplanten Bundesgesetzes zur Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen auf die Arbeit der Ausländerbehörde Gelsenkirchen - Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz, 17.11.2026
- Anfrage des Stadtverordneten Herrn Peters - Umsetzung des sog. Pollererlasses der NRW-Landesregierung (siehe WAZ vom 23.06.2026 - Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz, 17.11.2026