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Mitteilungsvorlage

Anfrage des sachkundigen Bürgers Herrn Siempelkamp - Auswirkungen des geplanten Bundesgesetzes zur Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen auf die Arbeit der Ausländerbehörde Gelsenkirchen -

25-30/01939

🟡 In Beratung Nächste Station: 17.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage die Auswirkungen des Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft auf die Arbeit der Ausländerbehörde Gelsenkirchen thematisiert. Das entsprechende Bundesgesetz ist am 29.07.2026 in Kraft getreten.

Die Verwaltung teilte mit, dass für bestimmte Fragen, wie die Anzahl der Vaterschaftsanerkennungen mit ausländerrechtlichem Bezug seit 2015 oder die Anzahl der Personen, die durch eine Anerkennung ein Aufenthaltsrecht erhielten, keine statistische Erfassung vorliegt. Bezüglich der Prüfung auf Anhaltspunkte für missbräuchliche Anerkennungen gab die Verwaltung an, dass seit 2017 durch das Jugendamt, das Standesamt und Notare 111 Fälle im Zusammenhang mit in Gelsenkirchen geborenen Kindern ausgesetzt wurden. Dies entspricht einem Durchschnitt von 11 Fällen pro Jahr. Die Verteilung der Fälle im Zeitraum von 2017 bis 2026 umfasst 8 Fälle im Jahr 2026 (Stand 10/2026), 8 Fälle im Jahr 2025, 4 Fälle im Jahr 2024, 5 Fälle im Jahr 2023, 11 Fälle im Jahr 2022, 18 Fälle im Jahr 2021 sowie 44 Fälle im Zeitraum von 2017 bis 2019.

Durch die Neuregelungen wird die Ausländerbehörde in Verfahren mit einem aufenthaltsrechtlichen Gefälle eingebunden. Die Behörde wird durch das zuständige Standesamt informiert und muss eine Prüfung durchführen, die die Einholung von Stellungnahmen sowie Befragungen umfasst. Die Entscheidungen über die Erteilung oder Versagung der Zustimmung sind als Verwaltungsakt zu bescheiden. Die Verwaltung erwartet durch die Änderungen einen verbesserten Austausch zwischen den beteiligten Stellen sowie eine rechtssichere Grundlage für Entscheidungen. Es wird mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand durch die erforderliche Abstimmung und die Bescheidung der Verwaltungsakte gerechnet. Über einen möglichen zusätzlichen Personalbedarf kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden.

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