Antrag der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Sachstandsbericht zur kommunalen Rotlichtüberwachung gemäß § 48 Abs. 2 OBG NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat am 30.10.2026 einen Antrag gestellt, der einen Sachstandsbericht zur kommunalen Rotlichtüberwachung gemäß § 48 Abs. 2 OBG NRW zum Gegenstand hat. Der Antrag ist für die Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz am 17.11.2026 vorgesehen.
Die Ratsfraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, inwieweit die Stadt im Rahmen ihrer Befugnisse die Möglichkeit zur Rotlichtüberwachung an Gefahrenstellen bisher genutzt hat oder zukünftig nutzen möchte und welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen. Im Rahmen dieses Berichts sollen die rechtlichen Voraussetzungen für eine eigenständige kommunale Durchführung sowie die Abgrenzung der Zuständigkeiten zur Polizei, unter Berücksichtigung einer Unterscheidung zwischen stationärer und mobiler Überwachung, erläutert werden.
Des Weiteren fordert die Ratsfraktion Informationen darüber an, welche Kreuzungen oder Lichtzeichenanlagen aufgrund von Unfallzahlen oder polizeilichen Erkenntnissen als potenzielle Gefahrenstellen für eine Überwachung in Betracht kommen und welche Standorte die Verwaltung für eine stationäre Überwachung priorisieren würde. Der Bericht soll zudem die Kosten für Anschaffung, Betrieb und Auswertung von stationären sowie mobilen Anlagen sowie die voraussichtlichen Einnahmen aus Bußgeldverfahren zur Refinanzierung aufzeigen. Zudem wird nach der technischen Möglichkeit von kombinierten Geschwindigkeitskontrollen und der Nachrüstung bestehender Anlagen gefragt. Abschließend soll die bisherige Praxis in Gelsenkirchen sowie die Sicht der Verwaltung auf die Einrichtung solcher Maßnahmen dargelegt werden.
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Beratungsfolge
- 17.11.2026anstehend
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